Berlin – Es klingt wie ein typischer Fall aus dem überhitzten Wohnungsmarkt der Hauptstadt, doch nun beschäftigt er den höchsten Zivilrichter Deutschlands: Ein Berliner Hauptmieter zahlte selbst nur 460 Euro Miete, kassierte jedoch von seinen Untermietern satte 962 Euro monatlich – und machte damit über 500 Euro Gewinn, Monat für Monat, auf dem Rücken der Wohnungsnot. Nun prüft der Bundesgerichtshof (BGH), ob eine derart gewinnorientierte Untervermietung dem Vermieter das Recht gibt, dem Hauptmieter fristgerecht zu kündigen. Der Fall sorgt bundesweit für Aufsehen – denn in vielen Großstädten boomen Untervermietungen, gerade in Zeiten von steigenden Mieten, Wohnungsmangel und unübersichtlichen Vertragsverhältnissen. Im konkreten Fall war der Mieter laut Vertrag zur Untervermietung berechtigt, doch der Vermieter stieß sich an der exorbitanten Marge, die der Hauptmieter aus der Wohnsituation schlug – mehr als das Doppelte der ursprünglichen Miete! Der Hausbesitzer kündigte dem Mieter und zog vor Gericht – mit der Begründung, dass eine solche Praxis den eigentlichen Charakter einer Untervermietung in eine gewerbliche Gewinnerzielung verwandle. Das Landgericht Berlin sah in der Kündigung keinen ausreichenden Grund – doch der Vermieter gab nicht auf und zog vor den BGH. Dort geht es jetzt um die Grundsatzfrage: Wann ist Untervermietung noch erlaubt – und wann wird sie zum Missbrauch? Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben, denn gerade in Städten wie München, Hamburg oder Köln nutzen viele Mieter Untermieter, um sich ihre Mieten querzufinanzieren – nicht selten mit sattem Aufpreis. Verbraucherschützer warnen schon lange vor dem Graubereich zwischen sozialem Wohnarrangement und verdeckter Renditeabsicht, während Eigentümerverbände strengere Regeln fordern. Der BGH muss nun entscheiden, wie viel Gewinn ein Mieter durch Untervermietung machen darf, bevor es juristisch problematisch wird. Klar ist: Der Berliner Fall ist kein Einzelfall – sondern ein Symptom eines angespannten Marktes, in dem Wohnraum zur Ware wird und rechtliche Grauzonen massiv ausgenutzt werden. Das Urteil wird mit Spannung erwartet – es könnte künftig entscheiden, ob Hauptmieter, die ihre Wohnung wie Mini-Investorennutzen, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Für viele Vermieter wäre das eine längst überfällige Klarstellung – für Mieter könnte es zum Bumerang werden.
MIETABZOCKE IN BERLIN! UNTERMIETER ZAHLTEN DAS DOPPELTE – BGH PRÜFT, OB GEWIEFERTER HAUPTMIETER RAUSFLIEGEN DARF!
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