Lohr am Main/ – Der Streit um die Unterbringung von Thomas Krebs und seinen Weg zu weiteren Lockerungen geht nach seinen Angaben in die nächste Runde. Krebs meldete sich Anfang August während eines Aufenthalts bei seinen Eltern in zu Wort und erhebt erneut schwere Vorwürfe gegen die für ihn zuständige Klinik. Nach seiner Darstellung sei in der vergangenen Woche ein weiterer gerichtlicher Beschluss (Nr. 18) eingegangen, der sich erneut mit einer aus seiner Sicht rechtswidrigen Entscheidung der Einrichtung beschäftigt habe. Krebs bezeichnet diesen als mittlerweile achtzehnten Beschluss, bei dem nach seiner Darstellung ein rechtswidriges Vorgehen der Klinik in seinem Fall festgestellt worden sei. Gegenstand des jüngsten Streits sei erneut die Lockerungsstufe C zwei gewesen. Diese Lockerungsstufe sei ihm zwar schließlich gewährt worden, dennoch sei die Angelegenheit gerichtlich weiterverfolgt worden. Für Krebs ist die Entwicklung ein weiterer Beleg dafür, dass Entscheidungen über seinen Lockerungsverlauf immer wieder erst nach Auseinandersetzungen und rechtlichen Schritten zustande kämen. Seine Kritik richtet sich dabei nicht allein gegen einzelne Entscheidungen, sondern gegen den gesamten Umgang mit seinem Lockerungsprozess. Besonders brisant: Während Krebs nach eigenen Angaben inzwischen wieder seine Eltern besuchen kann, steht bereits die nächste Auseinandersetzung vor der Tür. Sein Rechtsanwalt habe für ihn die nächste Lockerungsstufe C drei beantragt. Der entsprechende Antrag sei ungefähr eine Woche zuvor gestellt worden. Doch die daraufhin erhaltene Antwort sorgt bei Krebs für erheblichen Unmut: Nach seinen Angaben soll die Angelegenheit erst im September in einer Lockerungskonferenz behandelt werden. Genau das kann er nicht nachvollziehen. Seiner Darstellung zufolge finden entsprechende Lockerungskonferenzen monatlich statt. Deshalb stellt er öffentlich die Frage, weshalb sein Antrag nicht bereits im August behandelt werde und stattdessen bis September warten müsse. Für Krebs ist diese Verzögerung keineswegs eine nebensächliche Terminfrage, sondern ein weiterer entscheidender Punkt in einem seit langer Zeit schwelenden Konflikt um Lockerungen, Perspektiven und den Fortgang seiner Unterbringung.
Krebs vermutet hinter der angekündigten Behandlung im September eine weitere unnötige Verzögerung und formuliert dazu einen schweren Vorwurf: Nach seiner persönlichen Einschätzung werde dadurch erneut Zeit gewonnen und sein Lockerungsverfahren um mehrere Wochen hinausgeschoben. Darüber hinaus äußert Krebs den Verdacht, dass auch finanzielle Interessen eine Rolle spielen könnten. Einen Nachweis für diese Vermutung nennt er in seiner aktuellen Erklärung allerdings nicht, weshalb es sich ausdrücklich um seine persönliche Einschätzung und einen von ihm erhobenen Vorwurf handelt. Gleichzeitig widerspricht Krebs der Darstellung, wonach bei seiner Behandlung und seinem Lockerungsverlauf die Resozialisierung im Vordergrund stehe. Aus seiner eigenen Erfahrung könne er dieser Aussage nicht zustimmen. Für ihn passe die aus seiner Sicht lange Dauer bei Entscheidungen über weitere Lockerungen nicht zu dem erklärten Ziel, seine schrittweise Rückkehr in ein weniger eingeschränktes Leben zu fördern. Gerade deshalb richtet sich der Blick nun auf die beantragte C-drei-Stufe. Sollte die Entscheidung tatsächlich erst bei einer Lockerungskonferenz im September behandelt werden, will Krebs offenbar genau beobachten, mit welcher Begründung der August unberücksichtigt bleibt. Der Fall entwickelt sich damit immer stärker zu einem grundsätzlichen Streit darüber, wie schnell Lockerungsanträge geprüft werden müssen, welche Kriterien dabei eine Rolle spielen und wie nachvollziehbar entsprechende Entscheidungen gegenüber den Betroffenen begründet werden. Die von Krebs genannte Serie gerichtlicher Entscheidungen verschärft die Auseinandersetzung zusätzlich. Seine Darstellung von mittlerweile achtzehn Beschlüssen, in denen rechtswidriges Handeln beziehungsweise rechtswidrige Entscheidungen in seinem Fall festgestellt worden seien, wiegt schwer und müsste für eine abschließende rechtliche Bewertung anhand der jeweiligen Beschlüsse im Einzelnen geprüft werden. Für Krebs selbst steht jedoch fest: Er will die Vorgänge weiterhin öffentlich machen und Entscheidungen, die er für rechtswidrig oder nicht nachvollziehbar hält, auch künftig juristisch überprüfen lassen.
Jetzt richtet Thomas Krebs gemeinsam mit Dirk Lauer den Blick über seinen eigenen Fall hinaus. Krebs nutzte seine aktuelle Videobotschaft für einen öffentlichen Aufruf an andere Menschen, die ebenfalls in der Robert-Maier-Klinik in Lohr untergebracht sind oder dort untergebracht waren und vergleichbare Erfahrungen gemacht haben. Gesucht werden insbesondere Betroffene, die ebenfalls über gerichtliche Beschlüsse verfügen, in denen Entscheidungen oder Maßnahmen der Klinik als rechtswidrig festgestellt wurden. Diese Personen werden gebeten, sich bei Dirk Lauer zu melden. Ziel sei es nach den Worten von Krebs, entsprechende Fälle zusammenzutragen und nach Prüfung öffentlich zu dokumentieren. Damit könnte die bislang vor allem auf seinen eigenen Fall konzentrierte Auseinandersetzung eine neue Dimension bekommen: Sollten weitere Betroffene tatsächlich vergleichbare gerichtliche Entscheidungen vorlegen können, würde sich die Frage stellen, ob es sich bei den von Krebs geschilderten Vorgängen ausschließlich um seinen individuellen Fall handelt oder ob ähnliche Konflikte auch andere Untergebrachte betreffen. Genau deshalb kommt es bei einer solchen Veröffentlichung entscheidend auf überprüfbare Unterlagen an. Gerichtliche Beschlüsse, Aktenzeichen und die konkreten Feststellungen der Gerichte könnten dabei eine klare Trennung zwischen belegten Tatsachen, persönlichen Erfahrungen und weitergehenden Vorwürfen ermöglichen. Thomas Krebs jedenfalls kündigt mit seiner Botschaft an, nicht schweigen zu wollen. Während er Anfang August erneut Zeit bei seinen Eltern verbringen konnte, läuft im Hintergrund bereits der nächste Streit um seine weitere Lockerung. Die entscheidende Frage lautet nun: Warum soll über die beantragte C-drei-Stufe nach seiner Darstellung erst im September beraten werden – und welche Begründung gibt es dafür, dass eine mögliche Lockerungskonferenz im August offenbar nicht genutzt wird? Nach den von Krebs geschilderten zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen dürfte deshalb jede weitere Entscheidung genau beobachtet werden.
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