Dass ein Angeklagter seine Richter wegen Befangenheit ablehnt, kommt häufig vor, auch im NSU-Prozess. Dass sein Antrag abgelehnt wird, auch. Jetzt aber ist es die eigene Mandantin, die die Verteidiger auflaufen lässt – eine Premiere.
Die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe sind am Donnerstag mit einem Befangenheitsantrag schon im Vorfeld am Veto ihrer Mandantin gescheitert. Die Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatten eine Unterbrechung der Sitzung beantragt, um ihren Antrag zu formulieren. Daraufhin fragte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Angeklagte, ob das mit ihr abgestimmt sei und sie das mittrage. Sie schüttelte daraufhin den Kopf.
Weiterlesen:
http://www.lto.de/
[affilinet_performance_ad size=728×90]