Osnabrück – Hauptbahnhof; Nachdem er beim „Schwarzfahren“ erwischt wurde, hat ein 19-Jähriger am vergangenen Wochenende im Osnabrücker Hauptbahnhof einen Beamten der Bundespolizei attackiert und verletzt. Zuvor waren im IC 2314 (Köln – Westerland) der junge Mann und sein 20-jähriger Begleiter ohne gültige Fahrausweise aufgefallen. Der 19-Jährige versuchte zunächst, sich der Identitätsfeststellung durch hinzugerufene Bundespolizisten zu entziehen. Er flüchtete über die Bahngleise und versteckte sich in einem Gebüsch. Der junge Mann konnte gestellt werden, leistete aber bei seiner Festnahme und auch auf der Dienststelle erheblichen Widerstand. Er attackierte u.a. einen Polizisten durch einen gezielten Fußtritt in Richtung Unterleib. Diesen Angriff konnte der Beamte mit der Hand abwehren, wurde dabei jedoch an der Hand verletzt. Der renitente Mann musste gefesselt werden. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde zudem bekannt, dass die beiden Männer im fahrenden IC 2314 zwei Frauen Gepäckstücke entwendet hatten. Die Gegenstände, zwei Koffer und eine Reisetasche, ließen die Beschuldigten beim Eintreffen der Polizei auf dem Bahnsteig zurück. Die beiden betroffenen Frauen waren bereits in Richtung Hamburg weitergereist und konnten durch die Bundespolizisten verständigt werden. Gegen beide marokkanischen Staatsangehörigen wurden umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Gegen den 19-Jährigen wird zudem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Entdecke mehr von Pressecop24.com
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.
Eine Antwort zu „Osnabrück: 2 Marokkaner als „Schwarzfahrer“ unterwegs und attackiert Bundespolizisten!“
Adolfo ohne Schnorres
Da fehlt doch was.
„Im Anschluß an die erkennungsdienstliche Behandlung wurden die beiden Verdächtigen mangels Haftgründen auf freien Fuss gesetzt.
Stimmt es oder habe ich recht ?
Kommentare
Eine Antwort zu „Osnabrück: 2 Marokkaner als „Schwarzfahrer“ unterwegs und attackiert Bundespolizisten!“
Da fehlt doch was.
„Im Anschluß an die erkennungsdienstliche Behandlung wurden die beiden Verdächtigen mangels Haftgründen auf freien Fuss gesetzt.
Stimmt es oder habe ich recht ?