Berlin – In Deutschland gibt es nach den Vermutungen der Ermittlungsbehörden ein groß angelegtes System von Betrug bei Asylanträgen.
Nach Recherchen des rbb beantragen dabei Frauen aus Vietnam, Afrika und Osteuropa während einer Schwangerschaft Asyl in Deutschland. Damit sie ein Bleiberecht bekommen, erkennen deutsche Männer die Vaterschaft zum Schein an. Die Kinder erhalten in diesen Fällen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, die Mütter ein Bleiberecht.
Bis zu 5000 Euro streichen nach rbb-Informationen die Scheinväter sowie Rechtsanwälte und Notare ein.
Der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Steltner, sagte, einige Scheinväter hätten mehr als zehn Vaterschaften anerkannt. Nach Recherchen des rbb soll es allein in Berlin bis zu 700 vermutete Fälle von Missbrauch geben.
Kommentare
Eine Antwort zu „Paukenschlag beim Familien-Asyl: Vaterschaftsanerkennung als kriminelles Geschäftsmodell!“
Es gibt viele Missbräuche auf dieser Welt –
aber mehr als 5000 € für eine Überfahrt mit dem Boot, während für eine „Anerkennung“ ca. 5000 angeblich bezahlt werden – da fällt doch schon ein grobes Missverhältnis in’s Auge.Das eine Vorhaben ist lebensgefährlich, das andere nicht direkt.
Schreibtischtäter haben’s doch immer leichter.
Dabei gibt es einen guten Nebeneffekt: Kinder und Mütter kommen in’s Land.
Mütter sind in Deutschland aber nicht gefragt – Kinder schon. Die werden den Eltern
durch fachlich und menschlich nicht gut ausgebildete sog. Familien-Richter weggenommen (manchmal gleichn nach Geburt, manchmal erst nach Jahren und völlig unbegründet), um sie in Heimen erziehen zu lassen.
Erziehen? Zu was? Mit welchen Methoden? Da gibt es keine Antwort.
Aber „wirtschaftlich“ ist es schon?
Wird ein Kind in der Familie erzogen – die Eltern bekommen nichts dafür. Lebt ein Kind im Heim, dann verdienen sich viele eine goldene Nase dabei:
Gerichte, Gutachter, Verfahrensbeistände, „das Jugendamt“ mit seinen „guten“ Sozialarbeitern und Beamten, die Kirche mit ihren unzähligen Heimeinrichtungen und diakonischen Gutleuten, will heißen „Dienenden“, die Erzieher, die Psychologen, die Psychiater und was es noch für Helferlein (z.B. Presse, die den einen oder anderen Fall nach Belieben herausstellt) geben mag.
Da kann man doch nicht meckern, wenn manche Männer auf die beanstandete Art und Weise ihre Vatergefühle ausleben?
Aber – man sollte bedenken: Einen großen Haken hat die Sache doch:
Wer meint, dass nach Gesetz verfahren wird, wonach „anerkannte Kinder“ ihren Müttern ein „Eintrittsrecht“ bzw. ein „Bleiberecht“ in diesem gelobten Land Deutschland verschaffen könnten, irrt gewaltig.
Denn – was sind Mütter, was sind Väter in Deutschland?
Ein Fall dazu: Ein Vater lebt viele Jahre geduldet in Deutschland. Er bekommt niemals Sozialleistungen hier. Er ist nicht kriminell im hier verstandenen Sinn (aber: Als Asylsuchender aufzutauchen, ist schon eine Straftat).
Sein hier geborenes Kind erkennt er sofort an, kümmert sich um das Kind, so gut er nur kann.
Da kommt ein deutsches Jugendamt und erzählt der Ausländerbehörde, dass dieses „deutsche“ Kind keinen Vater brauche (und auch die Mutter braucht keinen Unterhalt –
das Jugendamt verzichtet auf Unterhalt für Mutter und Kind), zahlt lieber Unterhaltsvorschuss, den es nie eintreiben will, da es den Vater lieber abschieben lassen will. Der Vater wird abgeschoben, obwohl es schon seinerzeit gerichtlich festgestellt wurde, dass ein Vater eines deutschen Kindes nicht abgeschoben werden darf (aus menschlichen Gründen, wegen seiner Elternrechte). Pfälzische Gerichte kümmerte das nicht. (Kümmern sich Gerichte überhaupt?)
Der Vater beantragt die Familienzusammenführung zum deutschen Kind. 12 Jahre lang – vergeblich. Doch – mit einem „Ergebnis“ gehen alle Beteiligten noch heute um:
Das beantragte Sorgerecht soll diesem Vater weiter vorenthalten bleiben:
Gründe: Die Fernbeziehung, Fernkommunikation, reiche für Vater und Kind, so die Gerichte. Außerdem werde vermutet, dass der Vater „den Willen des (inzwischen) fast volljährigen Kindes b r e c h e n wolle“.
Solche Unsinnigkeiten, solche entlarvenden Unmenschlichkeiten, kommen von einem pfälzischen Oberlandesgericht. Der vertretende Anwalt wird vom Gericht verspottet und entwertet, muss ganz leise auftreten; denn er hat es sein Berufsleben lang noch mit diesen Gerichten zu tun und kann es sich nicht mit dem Richtervolk verscherzen, obwohl er doch auch ein unabhängiges Organ der Rechtspflege in Deutschland ist.
Der ausländische Vater ist in den Augen der pfälzischen Gerichte kein Vater. Er hat keine grundgesetzlich geschützten Elternrechte bzw. diese werden von den Gerichten einfach missachtet, die Mutter, eine integre „deutsche“ Frau, gebildet, arbeitsam, im Beruf, wird verachtet, beleidigt, verunglimpft, als nichtswürdige Gebärerin und viele Jahre allein Erziehungsberechtigte und -verpflichtete nur von diesem Staat missbraucht.
Dann wird ihr – bis heute nicht begründet – die elterliche Sorge entzogen. Beraten, geprüft, ob die elterliche Sorge wieder zurückübertragen werden kann, wurde niemals.
Das ist ein Skandal. Aber wen kümmert so etwas?
Da muss man sich also keinen Kopf darüber machen, ob diese sozialen (Schein)Väter und die ausländischen Mütter mit dem praktischen Sinn ihr Geschäftsmodell tatsächlich erfolgreich umsetzen können.
Zuvor ist die deutsche Generalvertretung in den jeweiligen Ländern zu überwinden und das hiesige Ausländeramt. Denn die entscheiden, ob eine Mutter zuziehen darf.
Da ist auch sofort das Jugendamt mit im Boot. Und dieses hat schon in der deutschen Vertretung im Ausland seine Filiale – will heißen, dort sitzen eigentlich Jugendamtsmitarbeiter, die über das Schicksal der Eltern und Kinder entscheiden.
Man glaube also nicht, dass „Ausländerrecht“ hier be- und verhandelt wird – nein,
es wird über die Zukunft von Kindern entschieden. Eltern werden in Deutschland nur
noch als Kinderlieferanten gesehen, so erscheint das alles.
Also – das Geschäftsmodell Kindesanerkennung durch deutsche Väter ist nicht als gefährlich einzustufen. Es dient im Gegenteil der Kinderhilfsindustrie und der staatlichen (Miss)Wirtschaft.