Sehr geehrte Staatsanwaltschaft
Ein wichtiger Hinweis dafür, dass bisher jegliche Aufklärung und Abklärung bei Beachtung von Vanessas aktenkundigen MRT-Befund vom 19.5.2004 ( vgl. Erweiterung der Hirnventrikel/speziell Hinterhörner bds.zugunsten links und Begleitfehlbildungen) unterlassen wurde, wodurch Fehlbehandlung und Vererbung begünstigt wurde, ist mein wiederholtes Bemühen um Aufklärung/Beratung und Abklärung am 29.8.2013 im MGZ ………… ( vgl. aktenkundigen Zwischenbericht der Beratung vom 29.8.2013 ) , mit der Folge das letztendlich bei Vanessas Beratung und Untersuchung vom MGZ …………am 25.6.2014 ihr Zustand unter bereits langjähriger hochdosierter Psychopharmakaeinnahme – ungeachtet ihrer Erweiterung der Hirnventrikel/Ventrikulomegalie und Begleitfehlbildungen – beschrieben wurde( vgl. aktenkundigen Zwischenbericht vom 14.7.2014 vom MGZ …) und ungeachtet ihrer Erweiterung der Hirnventrikel/Ventrikulomegalie und Begleitfehlbildungen Gene untersucht wurden und Vanessas immer wieder ungeachtet ihrer Erweiterung der Hirnventrikel(Ventrikulomegalie und Begleitfehlbildungen in die Psychiatrie eingewiesen wurde, d.h. zuletzt am Freitag den 20.11.2015 .
Mit freundlichen
Grüßen Frau Berger