Paukenschlag im Fall Vanessa B.? Unterlassung jeglicher Aufklärung und Abklärung der Neurologischen Erkankung von Vanessa in der Psychiatrie?

By behoerdenstress13

Screenshot (1515) Vanessa B.

Sehr geehrte Staatsanwaltschaft

Ein wichtiger Hinweis dafür, dass bisher jegliche Aufklärung und Abklärung bei Beachtung von Vanessas aktenkundigen MRT-Befund vom 19.5.2004 ( vgl. Erweiterung der Hirnventrikel/speziell Hinterhörner bds.zugunsten links und Begleitfehlbildungen) unterlassen wurde, wodurch Fehlbehandlung und Vererbung begünstigt wurde, ist mein wiederholtes Bemühen um Aufklärung/Beratung und Abklärung am 29.8.2013 im MGZ ………… ( vgl. aktenkundigen Zwischenbericht der Beratung vom 29.8.2013 ) , mit der Folge das letztendlich bei Vanessas Beratung und Untersuchung vom MGZ …………am 25.6.2014 ihr Zustand unter bereits langjähriger hochdosierter Psychopharmakaeinnahme – ungeachtet ihrer Erweiterung der Hirnventrikel/Ventrikulomegalie und Begleitfehlbildungen – beschrieben wurde( vgl. aktenkundigen Zwischenbericht vom 14.7.2014 vom MGZ …) und ungeachtet ihrer Erweiterung der Hirnventrikel/Ventrikulomegalie und Begleitfehlbildungen Gene untersucht wurden und Vanessas immer wieder ungeachtet ihrer Erweiterung der Hirnventrikel(Ventrikulomegalie und Begleitfehlbildungen in die Psychiatrie eingewiesen wurde, d.h. zuletzt am Freitag den 20.11.2015 .

Mit freundlichen

Grüßen Frau Berger

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