PFEIL STECKTE IM OBERSCHENKEL! MANN SCHIESST MIT ARMBRUST AUF TEENAGER – DRAMA IN WIESBADEN-SCHIERSTEIN!

Wiesbaden – Es ist ein völlig bizarrer und erschreckender Fall von Selbstjustiz, der sich in der Nacht zum Sonntag im Wiesbadener Stadtteil Schierstein ereignet hat: Ein 14-jähriger Junge wird von einem Armbrust-Pfeil getroffen – abgeschossen von einem 38-jährigen Anwohner, der offenbar die Nerven verlor! Der Jugendliche hatte sich gemeinsam mit vier weiteren Teenagern im Alter zwischen 14 und 17 Jahren Zutritt zu einem privaten Gartengrundstück verschafft – ob aus Neugier, Langeweile oder gezielter Absicht, ist bislang unklar. Was dann geschah, ist laut Polizei ein Vorfall mit erschreckender Wucht: Der Grundstückseigentümer bemerkte die Gruppe – und griff zur Armbrust.Ohne Vorwarnung soll er einen Schuss auf die flüchtenden Jugendlichen abgefeuert haben. Ein Pfeil traf den 14-jährigen Jungen direkt am Oberschenkel – durchschlug das Fleisch und blieb im Bein stecken. Der verletzte Teenager konnte sich trotz des Schocks zu Hilfe schleppen, wurde ins Krankenhaus eingeliefert und dort notoperiert. Der Pfeil wurde unter ärztlicher Aufsicht entfernt. Lebensgefahr bestand laut Angaben der Polizei nicht – doch die Tat wirft nun eine Lawine an rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen auf. Die Polizei ermittelt sowohl gegen den 38-jährigen Schützen als auch gegen die fünf Jugendlichen. Denn so klar die Grenzen der Gewalt sind – so unklar ist die rechtliche Lage des Hausfriedensbruchs. Der Mann gab gegenüber den Beamten an, sich bedroht gefühlt zu haben und von einem Einbruch ausgegangen zu sein. Er habe die Armbrust „zum Schutz des Eigentums“ benutzt. Doch ob das die Anwendung einer mittelalterlichen Waffe gegen Minderjährige rechtfertigt, bezweifeln selbst erfahrene Strafrechtler.Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, die Staatsanwaltschaft prüft ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – möglicherweise sogar versuchten Totschlags. Auch die Herkunft und rechtliche Besitzlage der Armbrust wird untersucht. Waffenrechtlich gelten Armbrüste in Deutschland zwar nicht als Schusswaffen, sind aber dennoch nicht zur Selbstverteidigung vorgesehen. Der Fall sorgt bereits für Aufsehen in der Region – Nachbarn sind schockiert, sprechen von einem Mann, der sich oft über Lärm beschwert habe, aber „nie gewalttätig wirkte“. Eltern zeigen sich entsetzt: „Was wäre passiert, wenn der Pfeil höher geflogen wäre? Kopf, Hals, Brust – wir reden hier über Kinder!“ Gleichzeitig läuft auch ein Ermittlungsverfahren gegen die Jugendlichen – wegen Hausfriedensbruch, möglicher Sachbeschädigung oder versuchtem Diebstahl. Noch ist unklar, was genau sie auf dem Grundstück vorhatten – laut ersten Aussagen sollen sie „nur abhängen“ und „einen Rückzugsort“ gesucht haben. Die Polizei mahnt zur Zurückhaltung – aber auch zur Wachsamkeit. Selbstjustiz sei niemals gerechtfertigt, so ein Sprecher, auch wenn Eigentum verletzt werde. „Es gibt Notrufnummern – keine Ausreden für Gewalt mit tödlichem Potenzial.“ Der Fall aus Wiesbaden wird nun nicht nur juristisch aufgearbeitet, sondern auch politisch diskutiert – zwischen dem Recht auf Eigentum und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit bleibt eine offene Wunde zurück. Genau wie der Pfeil, der im Bein eines 14-Jährigen steckte – Symbol eines eskalierten Abends, der für alle Beteiligten Folgen haben wird.


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