Im brisanten Fall um den Patienten Thomas Krebs sorgt die jüngste Stellungnahme des BKH Lohr für neue Aufregung und wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Nachdem zuvor die begehrte Lockerungsstufe verweigert worden war, griff die Verteidigung ein und stellte über die Anwältin einen Antrag auf Aufhebung des entsprechenden Bescheids. Das zuständige Gericht schaltete sich ein und forderte die Klinik zur Stellungnahme auf. Was dann folgte, wirkt wie ein überraschender Strategiewechsel mitten im laufenden Verfahren. Beobachter sprechen von einem Manöver, das den Druck der Justiz spürbar erkennen lässt.
Denn plötzlich erklärt die Klinik selbst, dass sich die Sachlage verändert habe. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „In dieser Lockerungskonferenz wurde beschlossen, dem Patienten die Lockerungsstufe C1 zu gewähren.“ Ein Satz, der es in sich hat! Noch kurz zuvor war genau diese Lockerung verweigert worden – nun soll sie auf einmal doch möglich sein? Kritiker sehen darin keinen echten Sinneswandel, sondern einen Versuch, das Verfahren elegant zu beenden, bevor es zu einer gerichtlichen Entscheidung mit weitreichenden Folgen kommt. Der Eindruck drängt sich auf: Erst blockieren, dann zurückrudern, sobald der Druck zu groß wird.
Doch damit ist die Sache offenbar noch lange nicht vom Tisch. Hinter vorgehaltener Hand wird bereits darüber gesprochen, ob die plötzliche Kehrtwende tatsächlich aus Überzeugung erfolgte – oder ob sie lediglich dazu dienen soll, unangenehme gerichtliche Feststellungen zu vermeiden. Für viele stellt sich die entscheidende Frage: Warum wurde die Lockerung überhaupt erst verweigert, wenn sie nun doch gewährt werden kann? Der Fall entwickelt sich immer mehr zu einem Justiz-Drama mit Sprengkraft – und könnte weit über den Einzelfall hinaus ein Schlaglicht auf die Praxis im Maßregelvollzug werfen.
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