Polizei benennt 20 NoGo-Areas in Norddeutschland um Polizei-Sonderrechte anzuwenden!

20 NoGo-Areas

NoGo-Areas
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Polizeigesetz räumt Beamten an Kriminalitätsschwerpunkten Sonderrechte ein

Osnabrück. Die Polizei in Norddeutschland hat länderübergreifend derzeit 20 sogenannte gefährliche Orte benannt. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf Angaben der Behörden. Mit acht derartigen Gebieten verzeichnet Schleswig-Holstein die meisten. In Hamburg, Bremen und Niedersachsen sind es derzeit jeweils vier, in Mecklenburg-Vorpommern kein einziger.

In den Gebieten räumt das jeweilige Polizeigesetz der Länder den Beamten Sonderrechte ein. Diese gelten mal länger, mal nur temporär. So dürfen Polizisten dort beispielsweise Passanten ohne konkreten Verdacht kontrollieren. In Hamburg gelten laut Polizei Teile von St. Pauli und der Reeperbahn als gefährlicher Ort. Im Umfeld der Reeperbahn käme es zu so vielen Gewaltstraftaten und Körperverletzungen, dass das Sicherheitsempfinden von Bewohnern und Besuchern des Vergnügungsviertels beeinträchtigt werden könnte, teilte ein Sprecher der „NOZ“ mit. In Bremen gilt dies für das Gebiet rund um den Hauptbahnhof.

Hamburg und Bremen legten die Liste auf Anfrage der Zeitung offen. In Schleswig-Holstein wird die Ausweisung entsprechender Gebiete regelmäßig kommuniziert. Innenministerium und Polizeibehörden in Niedersachsen wollten die gefährlichen Orte indes nicht näher benennen. Die Polizeidirektion Braunschweig (zwei gefährliche Orte) begründete dies mit Polizeitaktik. Uwe Lietzau aus dem Innenministerium in Hannover betonte dennoch: „Wir haben keine No-Go-Areas in Niedersachsen. Die Bürger können sich sicher fühlen.“ FDP-Innenpolitiker Jan-Christoph Oetjen forderte die Offenlegung. Die Bürger müssten erfahren, wo sich diese Orte befänden, so der niedersächsische Landtagsabgeordnete.

 

Neue Osnabrücker Zeitung


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