Rechtslupe | – vor 45 Minuten |
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Eine standardmäßig vorgenommene polizeiliche Anordnung gegenüber einer in Gewahrsam genommenen Frau, sich zum Zweck der Durchsuchung vollständig zu entkleiden, ist rechtswidrig. In dem hier vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Fall …
Anordnung der vollständigen Entkleidung zum Zweck der Durchsuchung rechtswidrigNeue Juristische Wochenschrift
: Polizei-Skandal? Anordnung der vollständigen Entkleidung zum Zweck der Durchsuchung rechtswidrig?