Beim Kriminalkommissariat 2 der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis häuften sich im Sommer 2017 Strafanzeigen, die im Zusammenhang mit einem sogenannten „Fake-Shop“ standen. Bei einem „Fake-Shop“ handelt es sich um einen Online-Shop, bei dem bestellte und in Vorkasse bezahlte Waren nicht ausgeliefert werden. Aus dem ganzen Bundesgebiet gingen fast 800 Strafanzeigen mit einer Schadenssumme von über 300.000 Euro bei den Ermittlern ein. Unter der Internetdomain -oneupyou.com- wurden mit einem Rabatt von 20-25% Elektronikartikel wie Smartphones und Tablets angeboten. Ermittlungen hatten ergeben, dass hinter dem Internetauftritt eine in Troisdorf registrierte Firma stand. Schnell stellte sich heraus, dass die Betreiber der Plattform höchst konspirativ vorgegangen waren und alle in den Gewerbeanmeldungen angegeben Personalien gefälscht waren. Unter dem Namen Edessa wurde beim Kriminalkommissariat 2 im September 2017 eine Ermittlungsgruppe gebildet. Durch langwierige und intensive Ermittlungen konnte eine bislang vierköpfige Tätergruppe im Alter von 38-53 Jahren identifiziert werden. Die in Köln wohnhaften Männer mit türkischen Wurzeln hatten sich mit gefälschten griechischen Pässen eine falsche Identität zugelegt. Sie eröffneten mit den falschen Personalien Konten, nahmen Kredite, mieteten Räume an und gründeten Firmen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist dadurch ein weiterer Schaden von über 200.000 Euro bekannt geworden. Anhand der Kontenauswertungen gehen die Ermittler davon aus, dass die Anzahl der Opfer und der Schaden durch den „Fake-Shop“, der auf Betreiben der Polizei umgehend aus dem Netz genommen wurde, deutlich höher ist. Möglicherweise gibt es weitere Geschädigte, die sich nicht bei der Polizei gemeldet haben. Die Geschäftskonten der Firma wurden bereits im Spätsommer 2017 mit einem Gesamtkontostand von über 100.000 Euro gepfändet. Am Dienstag (20.03.2018) schlugen Staatsanwaltschaft Bonn und Polizei dann zu. Zeitgleich wurden in den frühen Morgenstunden neun Wohnobjekte (1 x Niederkassel, 8 x Köln) durchsucht. Die von der Staatsanwaltschaft erwirkten Haftbefehle gegen die vier Haupttäter konnten vollstreckt werden. Die Männer wurden von den Einsatzkräften in ihren Wohnungen angetroffen und festgenommen. Zwei mutmaßliche Mittäter wurden ebenfalls festgenommen, aber nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Neben der Festnahme der Tatverdächtigen waren die Ermittler auch an den Aufzeichnungen und Dokumenten zu dem „Fake-Shop“ interessiert. Es wurden mehr als 80 Smartphones, Tablets, Computer und Datenträger als Beweismittel beschlagnahmt. Die Auswertung der Geräte dauert noch an. Der beim Einsatz persönlich anwesende ermittlungsführende Staatsanwalt hatte Beschlüsse für einen sogenannten Vermögensarrest vorbereitet. Damit war es den beteiligten Finanzermittlern möglich, Vermögenswerte der Tatverdächtigen zu beschlagnahmen. Es wurde z.B. einem der Täter gehörender Mercedes SUV im Wert von rund 35.000 Euro sichergestellt. Zeitgleich wurden die Privatkonten der Beschuldigten gepfändet. Wieviel Geld sich auf den mehr als 60 Konten befindet, steht noch nicht fest. Den vier Haupttätern wird zum jetzigen Ermittlungsstand schwerer bandenmäßiger Betrug in mindestens 781 Fällen vorgeworfen. Damit Sie nicht auf einen „Fake-Shop“ hereinfallen, achten Sie auf folgende Punkte:
Auffällige Internetadresse Wenn eine eigentlich bekannte Adresse Ungereimtheiten aufweist, kann dies ein Warnzeichen sein. Dies wäre etwa eine Erweiterung der Adresse um weitere Domainendungen, wo eigentlich nur ein „.de“ stehen müsste – wie beispielsweise .de.com. Dies lässt sich natürlich nur erkennen, wenn man die korrekte Adresse kennt.
Unsichere Zahlungsweise Im Gegensatz zu diesem Beispiel werden Kunden oftmals bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsweisen angeboten. Doch bei der eigentlichen Bestellung wird dann nur noch Vorkasse z. B. in Form einer Überweisung verlangt. Sicherer ist: „erst die Ware, dann das Geld“. Ohne kundenfreundliche Zahlungsweise sollte man besser nichts bestellen.
Auffallend günstiger Preis Nicht jeder besonders günstige Shop ist ein „Fake-Shop“, und nicht jeder „Fake-Shop“ muss zwingend extrem billig sein. Doch wenn sich in einem Shop auffallend niedrige Angebote häufen, sollte man zumindest genauer hinsehen – denn nicht wenige Abzocker arbeiten mit dieser Lockmethode.
Falsche Gütesiegel „Fake-Shops“ schmücken sich gerne mit erfundenen Gütesiegeln, die aber keinerlei wirkliche Aussagekraft haben. Oder sie nutzen echte Gütesiegel wie etwa „Trusted Shops“, ohne dieses Zertifikat zu besitzen. Durch einen Klick auf das Siegel kann man prüfen, ob das Siegel mit einem Zertifikat des Siegel-Betreibers verlinkt ist. Denn ohne entsprechenden Link dürfte es sich um eine Fälschung handeln.
Kundenbewertungen Generell macht es beim Online-Shopping Sinn, sich als Kunde nicht nur auf Bewertungen innerhalb eines Shops zu verlassen. Sollten sich aber die Lobeshymnen häufen, kann dies ein zusätzliches Indiz für einen „Fake-Shop“ sein – vor allem, wenn anderweitige Bewertungen stark davon abweichen und vermehrt auf betrügerische Machenschaften hinweisen.
AGB Fake-Shops können frei erfundene oder von anderen Seiten kopierte AGB aufweisen. Leicht zu erkennen ist das aber nicht immer. Ein deutliches Erkennungszeichen für Fake-AGB ist es, wenn sie in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm daher kommen. Ist das der Fall oder fehlen die AGB sogar ganz, sollte man von einer Bestellung Abstand nehmen.
Impressum Ein nicht vorhandenes Impressum ist immer ein No-Go! Doch so leicht machen es einem längst nicht alle „Fake-Shops“. Wenn ein Impressum zu finden ist, muss es u.a. die Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse enthalten. Außerdem einen Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer. Letzteres kann im Zweifel genauer überprüft werden. (Quelle: Verbraucherzentrale) Wenn Sie doch Opfer geworden sind: Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen. Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von „Fake-Shops“ konsequent vorangetrieben werden.
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis