Presse-Skandal im Fall von Justiz-Opfer Ulvi K.!
Laut vorliegendem Medienbericht soll Ulvi K. in einer Einrichtung für betreutes Wohnen leben , die er angeblich nicht verlassen darf, weil er 15 Kinder sexuell belästigt haben soll!
Ulvi lebt und arbeitet in einer Einrichtung für Behinderte und fühlt sich dort sehr wohl; er kann sehr wohl das Haus verlassen, wann er will. Er hat dafür seine eigenen Schlüssel.
Er lebt nicht in der Einrichtung, weil er 15 Kinder missbraucht hat, sondern einzig und allein, weil er auf Grund seiner geistigen Behinderung Betreuung benötigt und nicht in der Lage ist, alleine zu leben!
Ulvi wird in dem Bericht unter den Personen aufgeführt die schon im Fall Peggy verdächtigt wurden?
Diese Berichterstattung zeigt eindeutig, wie man Ulvi als geistig behinderten Menschen immer versucht, der Öffentlichkeit als möglichen Täter zu präsentieren, um die wahren Täter zu schützen!
Der Betroffene und die Einrichtung planen rechtliche Schritte gegen diese skandalöse Berichterstattung einzuleiten. Die Hetzjagd auf den vom Mordvorwurf 2014 freigesprochenen muss endlich ein Ende haben! Kann man bei einer solchen Berichterstattung von einen Rufmord sprechen?
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