Psychiatrie-Skandal in Lohr am Main: Gutachter im Blindflug – und Opfer Thomas Krebs zahlt den Preis​!

Im Bezirkskrankenhaus Lohr am Main erlebt ein renommierter forensischer Gutachter ein unglaubliches Fiasko: Trotz rechtzeitig angekündigter Exploration sitzt Herr Dr. Wiegand bei seiner Untersuchung ohne aktuelle Unterlagen aus der Patientenakte da, während draußen über die Zukunft eines untergebrachten Menschen entschieden wird. Statt wie üblich mit frischen Verlaufsberichten zu arbeiten, bleibt ihm nur der direkte Eindruck aus einer standardisierten psychodiagnostischen Untersuchung und einem langen, offenen Gespräch mit dem Probanden – ausgerechnet dafür wird ihm später vom Oberlandesgericht Bamberg der fehlende Aktenbezug vorgehalten, obwohl der Zugang zur Krankenakte gar nicht gewährt wurde. In einer forensischen Psychiatrie, die sich selbst als moderne Einrichtung der Spitzenmedizin präsentiert, wirkt dieser Umgang mit einem gerichtlich beauftragten Gutachter wie eine Mischung aus Blockade, Intransparenz und institutioneller Selbstverteidigung, die am Ende auf dem Rücken des Patienten ausgetragen wird.

Was der erfahrene Sachverständige in Lohr erlebt, erinnert frappierend an frühere Warnungen aus der eigenen Zunft: Schon Prof. Dr. H.-L. K., jahrzehntelang einer der angesehensten forensischen Psychiater Deutschlands, kritisierte, dass in vielen Gutachten nur in formalisierten Floskeln über den Probanden geschrieben wird, ohne dass ein echter, aktueller psychiatrischer Befund erhoben wird. Genau das versucht Wiegand anders zu machen: Er setzt auf eine gründliche Befundung des momentanen Zustandsbildes, auf standardisierte psychodiagnostische Tests und ein detailliertes, konsistentes Untersuchungsgespräch – doch die Klinik verweigert ihm den essenziellen Abgleich mit laufenden Einträgen in der Krankenakte, weil diese das Haus „grundsätzlich nicht verlassen dürfen“ und offenbar auch innerhalb der Mauern nicht rechtzeitig zugänglich gemacht werden. Während renommierte Vorgutachter sich auf alte Prognoseskalen und forensische Ratings stützen, die zwar eine abstrakte „Gefährlichkeit“ abbilden, aber keine echte Verlaufsbeurteilung erlauben, kämpft Wiegand in Lohr darum, auf Basis seines unmittelbaren Eindrucks eine Lockerung zu befürworten – unterstützt von Personal, das von stabiler Besserung und verlässlicher Mitarbeit des Untergebrachten spricht, ohne dass diese Entwicklung sauber dokumentiert und für das Gericht transparent gemacht wird.

Der Fall liefert Sprengstoff für die Debatte um Macht, Mauern und mangelnde Kontrolle in der forensischen Psychiatrie, wie sie schon bei prominenten Justizaffären immer wieder hochkochte. Wenn ein Gutachter berichtet, dass ihm – wie einst von K. bei einer Untersuchung in einem Bezirkskrankenhaus geschildert – der Aktenzugang verwehrt wird, drängt sich der Eindruck eines Systems auf, in dem interne Dokumentation und externe Begutachtung nicht zusammenarbeiten, sondern gegeneinander ausgespielt werden. Dass ausgerechnet ein Gericht dann den fehlenden Aktenbezug kritisiert, während die Klinik den Zugang blockiert, lässt die Frage aufkommen, ob hier nicht ein gefährliches Pingpong zwischen Justiz und Psychiatrie stattfindet, bei dem am Ende weder unabhängige Kontrolle noch faire Chancen für eine höhere Lockerungsstufe gewährleistet sind – und ob zwischen den Bundesländern ein und derselbe Mensch je nach Klinikpraxis völlig unterschiedliche Aussichten auf Freiheit hat.


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