RUNDFUNKBEITRAGS-ALARM FÜR RENTNER! VIELE ZAHLEN JEDEN MONAT, OBWOHL EINE BEFREIUNG MÖGLICH IST – DIESE HÄRTEFALLREGEL KANN RUND ZWEIHUNDERTZWANZIG EURO IM JAHR SPAREN!

Berlin – Monat für Monat wird der Rundfunkbeitrag vom Konto abgebucht, doch gerade für Rentner mit sehr geringem Einkommen kann sich eine genaue Prüfung lohnen. Nach einem Ratgeberbericht des „Berliner Kurier“ zahlen zahlreiche Rentner in Deutschland den regulären Rundfunkbeitrag von achtzehn Euro und sechsunddreißig Cent im Monat, obwohl unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung möglich ist. Auf das gesamte Jahr gerechnet geht es damit um rund zweihundertzwanzig Euro – eine Summe, die bei einer kleinen Rente durchaus ins Gewicht fallen kann. Entscheidend ist dabei die sogenannte Härtefallregelung. Diese kann greifen, wenn das Einkommen die für eine Sozialleistung maßgebliche Bedarfsgrenze nur ganz knapp überschreitet. Konkret darf der Überschreitungsbetrag geringer sein als der monatlich zu zahlende Rundfunkbeitrag. Der Sinn dieser Regelung liegt auf der Hand: Wer nur wenige Euro zu viel Einkommen hat und deshalb beispielsweise keine Grundsicherung erhält, soll beim Rundfunkbeitrag nicht automatisch schlechter dastehen als jemand, dessen Einkommen unmittelbar unter der entsprechenden Grenze liegt. Allerdings erfolgt die Befreiung nicht einfach aufgrund einer niedrigen Rente und auch nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters. Betroffene müssen selbst tätig werden und die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen. Genau hier dürfte für viele ältere Menschen die entscheidende Hürde liegen: Wer die Regelung nicht kennt, keinen entsprechenden Antrag stellt oder vor dem bürokratischen Verfahren zurückschreckt, zahlt den Beitrag weiter, obwohl möglicherweise ein Anspruch auf Befreiung bestehen könnte.

Der Weg zur Härtefallbefreiung führt zunächst über die zuständige Sozialbehörde. Betroffene müssen demnach zunächst die entsprechende Sozialleistung beantragen. Wird der Antrag abgelehnt, weil das vorhandene Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze lediglich geringfügig überschreitet, kommt es auf den Ablehnungsbescheid an. Aus diesem muss hervorgehen, um welchen Betrag die Einkommensgrenze überschritten wurde. Liegt diese Überschreitung unter dem regulären monatlichen Rundfunkbeitrag, kann anschließend beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls beantragt werden. Nach den beschriebenen Vorgaben ist dafür das entsprechende Härtefallformular auszufüllen und der notwendige Nachweis beziehungsweise eine Kopie des Ablehnungsbescheids beizufügen. Wichtig ist außerdem: Eine einmal gewährte Befreiung gilt nicht zwangsläufig für alle Zukunft. Sie wird üblicherweise nur für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen, sodass anschließend erneut nachgewiesen werden muss, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Der Sozialverband VdK weist seit Jahren auf ein zusätzliches Problem hin: Gerade ältere Menschen beantragen ihnen möglicherweise zustehende Grundsicherungsleistungen teilweise überhaupt nicht. Als Gründe werden unter anderem Scham, Unsicherheit und die Angst vor komplizierter Bürokratie genannt. Wer jedoch auf einen Antrag verzichtet, erhält auch keinen entsprechenden Leistungs- oder Ablehnungsbescheid – und damit fehlt möglicherweise genau das Dokument, das für eine Härtefallbefreiung vom Rundfunkbeitrag benötigt wird. Deshalb kann es für Rentner mit knappem Einkommen sinnvoll sein, ihre individuelle Situation prüfen und sich gegebenenfalls bei einer Sozialberatungsstelle unterstützen zu lassen.

Doch die Härtefallbefreiung ist nicht die einzige Möglichkeit, die Belastung durch den Rundfunkbeitrag zu reduzieren. Für bestimmte Menschen mit Behinderungen sieht das Beitragsrecht eine Ermäßigung vor. Statt des vollen Beitrags wird dann lediglich ein Drittel fällig. Voraussetzung hierfür kann insbesondere das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis sein; daneben gelten besondere Regelungen für bestimmte Gruppen von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen. Wichtig ist allerdings auch hier, genau zwischen einer vollständigen Befreiung und einer bloßen Ermäßigung zu unterscheiden, denn nicht jede Schwerbehinderung führt automatisch dazu, dass überhaupt kein Rundfunkbeitrag mehr gezahlt werden muss. Auch für Studierende und Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungsmöglichkeiten bestehen, insbesondere wenn bestimmte staatliche Ausbildungsleistungen bezogen werden und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Für Rentner bleibt die entscheidende Botschaft deshalb: Eine niedrige Rente allein bedeutet noch keine automatische Beitragsbefreiung, doch wer nur knapp oberhalb einer maßgeblichen Sozialleistungsgrenze liegt, sollte die Härtefallregelung kennen. Statt den Rundfunkbeitrag Monat für Monat ungeprüft weiterzuzahlen, kann eine Überprüfung der eigenen Einkommens- und Leistungssituation Klarheit schaffen. Gerade bei Menschen, die mit jedem Euro rechnen müssen, kann die mögliche Entlastung über das Jahr spürbar sein. Entscheidend ist jedoch, den vorgeschriebenen Weg einzuhalten, die erforderlichen Bescheide einzuholen und den Antrag beim Beitragsservice mit den notwendigen Nachweisen einzureichen. Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen, denn am Ende kann eine scheinbar kleine Differenz beim Einkommen darüber entscheiden, ob der volle Rundfunkbeitrag weitergezahlt werden muss oder eine Befreiung aufgrund eines besonderen Härtefalls möglich ist.

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