Ein Satz sorgt für Empörung, Kopfschütteln und neue Fragen an die Verantwortlichen. In einer Stellungnahme aus dem Ministerium fällt plötzlich ein Begriff, der für viele Beobachter nichts mit nüchterner Verwaltungssprache zu tun hat, sondern nach politischer Kampfzone klingt. Von einem angeblichen „Kartell gegen § 63“ und der Zugehörigkeit des Bevollmächtigten im Fall Thomas Krebs ist die Rede – eine Formulierung die völlig falsch ist, („Der Petent (Bevollmächtigte) und die Anwältin gehören einem ‚Kartell gegen § 63‘ an.“), die Kritiker als unsachlich, wertend und völlig fehl am Platz in einem offiziellen Dokument bezeichnen. Statt neutraler Prüfung entstehe so der Eindruck einer Vorverurteilung.
Gerade in amtlichen Schreiben gilt eigentlich ein strenges Gebot der Sachlichkeit. Behörden müssen abwägen, darstellen, prüfen – nicht zuspitzen oder etikettieren. Juristische Kategorien sollen klar definiert sein, doch der verwendete Begriff ist kein anerkannter Rechtsbegriff, sondern wirkt wie ein Schlagwort aus einer politischen Auseinandersetzung. Beobachter sprechen von einer Wortwahl, die geeignet sei, Beteiligte zu diskreditieren, statt sich auf Fakten und rechtliche Bewertung zu beschränken. Damit rückt nicht nur der Inhalt der Stellungnahme, sondern auch ihr Tonfall selbst in den Mittelpunkt der Kritik.
Was genau mit dieser drastischen Formulierung gemeint sein soll, bleibt nach Ansicht der Kritiker unklar. Gerade diese Unbestimmtheit heizt die Debatte weiter an. War es eine unglückliche Zuspitzung, ein Missgriff im Ausdruck – oder steckt mehr dahinter? Klar ist nur: Der Vorgang wirft Fragen nach Neutralität, Amtsverständnis und der Grenze zwischen Bewertung und politischer Wertung auf. Und er zeigt, wie ein einzelner Satz das Vertrauen in die gebotene Distanz staatlicher Stellen erschüttern kann.

Schreibe einen Kommentar