SKANDAL UM BESUCHSVERBOT IM BKH LOHR AM MAIN! TROTZ ANTRÄGEN UND GERICHTSDRUCK DARF THOMAS SEINE BETAGTEN ELTERN NICHT SEHEN! (TEIL 1)

Trotz eines Mahnmals aus der Vergangenheit auf dem Gelände des BKH Lohr am Main sowie einer schriftlichen Bestätigung schwerwiegender Missstände (Folter) durch europäische Stellen entsteht der Eindruck, dass bei der Klinikleitung und Teilen des Personals die Sicherungen durchgebrannt sind, da grundlegende Maßstäbe im Umgang mit Grund-, Menschenrechte-, und Patientenrechten nicht vorhanden sind. Nachweislich werden diese Rechte missachtet und in einer Weise behandelt, die ihrer Bedeutung nicht gerecht wird.

Die jahrelange Verweigerung, dass Thomas seine inzwischen hochbetagten Eltern (88) besuchen darf, sorgt für immer größere Empörung. Bereits seit langer Zeit zieht sich dieses Thema durch zahlreiche Anträge, Beschwerden und Auseinandersetzungen. Schon früh wurde die zuständige Bezirksrätin eingeschaltet, doch selbst dort wurde fälschlicherweise behauptet, es habe nie einen Antrag auf einen Besuch gegeben. Tatsächlich lagen zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Anträge vor – sowohl von Thomas selbst als auch durch seinen Anwalt. Alle wurden ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt.

Widersprüchliche Ablehnungsgründe der Klinik

Über einen längeren Zeitraum wurden die Entscheidungen der Klinik immer wieder mit wechselnden Begründungen untermauert. Mal wurde eine angebliche Fluchtgefahr angeführt, dann wieder eine unzureichende medikamentöse Einstellung, gefolgt von Hinweisen auf Personalmangel oder darauf, dass die Maßnahme nicht zur aktuellen Lockerungsstufe passe. In anderen Fällen wurde argumentiert, derartige aufwendige Maßnahmen könnten nicht mehrfach im Jahr umgesetzt werden.

„Fluchtgefahr“

„nicht ausreichend medikamentös behandelt“

„Personalengpässe“

„entspricht nicht der aktuellen Lockerungsstufe“

„solch personalaufwendige Maßnahmen nicht mehrmals im Jahr möglich“

In den folgenden Jahren wechselten die Argumente der Klinik immer wieder. Mal wurde eine angebliche Fluchtgefahr angeführt, dann eine unzureichende Behandlung oder personelle Engpässe. Nun wird der Besuch mit der Begründung verweigert, er passe nicht zur aktuellen Lockerungsstufe. Dabei wurde ein solcher Besuch in der Vergangenheit bereits ermöglicht. Trotz gerichtlicher Verfahren und anhaltendem Druck bleibt eine klare und rechtmäßige Lösung aus, während der Kontakt zu den Eltern weiterhin blockiert wird.

Besonders brisant sind die offensichtlichen Widersprüche in den Aussagen der Klinik. In einer früheren Bewertung wurde festgehalten, dass bei Begleitung keine erhöhte Fluchtgefahr bestehe. Kurz darauf wird genau diese Gefahr wieder als Hauptgrund für die Ablehnung genannt. Diese widersprüchlichen Begründungen werfen erhebliche Zweifel an der Entscheidungsfindung auf und verstärken den Eindruck, dass hier mit immer neuen Argumenten ein Besuch systematisch verhindert wird.

Die unzensierte Chronik der Willkür des Versagens oder wie Resozialisierung verhindert wird!

Chronologie der Besuchsverweigerungen und Widersprüche (2023–2026)

2023

  • 23.04.2023 – Antrag Patient Krebs Besuch der Eltern beantragt → ohne Begründung abgelehnt.
  • 31.05.2023 – Antrag des Anwalts Besuch der Eltern beantragt → ohne Begründung abgelehnt.
  • 05.08.2023 – weiterer Antrag Patient Krebs Ebenfalls ohne Begründung abgelehnt.
  • 12.07.2023 – E-Mail Bezirksrätin Imhof Behauptung: Es sei kein Antrag gestellt worden. → Objektiv falsch, da mindestens drei Anträge existieren.

2024

  • 03.09.2024 – Lockerungskonferenz „Keine erhöhte Fluchtgefahr in Personalbegleitung.“
  • 21.10.2024 – Ablehnung Elternbesuch Begründung: „Erhöhte Fluchtgefahr, unzureichende medikamentöse Behandlung.“ → Widerspruch zum Protokoll vom 03.09.2024.

2025

  • 22.04.2025 – Genehmigung des Besuchs Begründung:
    • „Patient einschätzbar“
    • „psychopathologischer Zustand stabil“
    • „geringe Fluchtgefahr“
  • 27.05.2025 – Besuch findet statt → Beweis: Besuch ist möglich und rechtlich zulässig.
  • 20.09.2025 – Antrag abgelehnt Begründung: „Personalaufwendige Maßnahmen nicht mehrmals im Jahr möglich.“ → Kein gesetzlicher Ablehnungsgrund.
  • 07.12.2025 – Antrag abgelehnt Begründung: „Personalgründe – bitte in zwei Monaten erneut anfragen.“

2026

  • 05.04.2026 – Antrag abgelehnt Begründung: „Entspricht nicht der aktuellen Lockerungsstufe.“ → Besuch ist nicht Teil der Lockerungsstufen (C1/C2 bereits genehmigt).

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