Das bayerische Sozialministerium schlägt Alarm und bestätigt weitere gravierende Missstände im Fall Thomas Krebs. In einer internen Bewertung wird deutlich, dass ein zentrales Grundrecht verletzt wurde, weil Akteneinsicht über lange Zeit verschleppt worden sein soll. Die richterliche Entscheidung bleibt unangetastet, doch der Kern ist brisant: Das zuständige Gericht stellte fest, dass die Verzögerung unzulässig war. Die Klinik verweist auf Kommunikationsprobleme bei einer Visite und einen späteren Kontaktabbruch, räumt aber ein, dass die Abläufe danach geändert wurden. Ein neues Verfahren soll nun eine schnellere Herausgabe von Patientenakten sicherstellen.
Noch schwerer wiegt der Vorwurf einer möglichen Druckausübung durch Medikamente. In Schreiben ist von einer Androhung die Rede, Details fehlen bislang. Das Ministerium fordert Klarheit und verweist unmissverständlich auf die Rechtslage: Eine Behandlung gegen den natürlichen Willen ist nur mit richterlicher Entscheidung zulässig und muss die Patientenverfügung einbeziehen. Ohne diese Hürde darf nichts passieren. Genau hier liegt der nächste Zündstoff.
Denn nach Angaben aus dem Umfeld von Krebs soll die im Bezirkskrankenhaus hinterlegte Patientenverfügung immer wieder ignoriert worden sein. Ein Vorwurf, der das Vertrauen in die Einrichtung erschüttert. Kritiker sprechen von einem Systemversagen, das Schutzrechte aushöhlt und Betroffene ohnmächtig zurücklässt. Der Druck auf Klinik und Verantwortliche wächst – und die Frage bleibt: Wer schützt die Patienten, wenn Regeln zwar existieren, aber nicht eingehalten werden?
