Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat gemeinsam mit mehreren Bundestagsabgeordneten einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für eine „doppelte Widerspruchslösung“ bei der Organspende vorgestellt. Unter der Voraussetzung einer „breiten und individuellen Information“, sei es vertretbar, dass „als Organspender gilt, wer nicht ausdrücklich widerspricht, oder wer nicht ausdrücklich gegenüber seinen Angehörigen und seinen engsten Verwandten entsprechend das zum Ausdruck gebracht hat“, sagte Spahn am Montagvormittag in Berlin. „Das ist keine Organabgabepflicht“, da man begründungsfrei widersprechen könne.
„Es ist aber eine Pflicht, sich damit zu beschäftigen“, so Spahn weiter. Zur Begründung der Notwendigkeit einer Widerspruchslösung hob der Gesundheitsminister die zuletzt weiter gesunkene Zahl der Organspenden hervor. Als weitere Unterstützer der Initiative waren SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach, Georg Nüßlein (CSU) sowie die Linken-Politikerin Petra Sitte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs dabei. Laut dem Vorschlag sollen alle Bürger als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprochen haben. Bei Widerspruch muss man sich in einem Register eintragen. Auch Angehörige sollen für Verstorbene widersprechen können. Der Vorstoß vom Montag wird allerdings nicht der einzige fraktionsübergreifende Entwurf bleiben. Ein Gruppe von Abgeordneten sieht eine verpflichtende Entscheidung vor, wobei den Bürgerämtern eine entscheidende Rolle zukommen soll. Eine aktive Zustimmung wäre bei dem Vorschlag, den unter anderem Grünen-Chefin Annalena Baerbock unterstützt, weiter nötig. Die letztendliche Entscheidung im Bundestag soll frei ohne Fraktionsdisziplin stattfinden.
Kommentare
Eine Antwort zu „Spahn stellt Gesetzentwurf für Organspende-Reform vor“
Der Mangel an Sachkenntnis und demokratischem Bewusstsein bei Herrn Spahn ist grauenvoll.
Erstens: Über seinen Körper bestimmt jeder Bürger noch selber. Organentnahme ohne Zustimmung der Hinterbliebenen ist Leichenfledderei und Störung der Totenruhe! Und zwar selbst dann, wenn dies per Gesetz „erlaubt“ würde
Zweitens: Wer garantiert denn bei der Spahnschen Regelung, dass eine Ablehnung eingehalten wiird? Da wird dann einfach gesagt, es hätte kein Widerspruch vorgelegen! Soll man sich jetzt den Widerspruch in Großbuchstaben auf die Brust tätowieren?
Drittens: Zu transplantierende Organe müssen zum Empfänger passen. Mittlerweile müssen bis zu 10 verschiedene Parameter übereinstimmen, damit die Transplantation erfolgreich ist. Eine wahllose „Ernte“ von Organen führt mitnichten automatisch zu einer Verbesserung der Empfängersituation.
Viertens: Die Spender müssen selbst gesund sein, d.h. sie dürfen keine chronischen Krankheiten haben, insbrsondere keinen Krebs oder HIV. Woher will man das so schnell in Erfahrung bringen, wenn Spender wahllos en gros anfallen? Und sie dürfen auch nicht zu alt sein!
Fünftens: Organspende ist ein euphemistischer Begriff für ein knallhartes Geschäft, das der Medizinbetrieb mit den kostenlos empfangenen Organen macht. Und überall, wo das große Geld zu machen ist, wuchert Lug und Betrug. Da ist es eben nicht auszuschließen, dass ein Schwerverletzter mal eben für nicht mehr rettbar erklärt und dann organmäßig ausgeschlachtet wird.
Wenn es soweit kommt, hoffe ich, dass Jens Spahn der Erste ist, den das trifft! Sofern er nicht HIV-Träger ist!