Neustadt an der Weinstraße – Dieses Urteil hat Sprengkraft! Ein deutsches Gericht kassiert Sperren gegen umstrittene Internetseiten und stellt klar: Nicht Berlin, nicht die Länder, sondern Europa gibt den Ton an. Die Richter erklärten die Blockade-Anordnungen einer Landesmedienanstalt für unzulässig und stellten sich damit gegen den bisherigen Kurs beim Jugendschutz im Netz. Die Begründung sorgt für politischen Wirbel, denn nach Ansicht des Gerichts hat europäisches Recht Vorrang – nationale Sonderwege seien in diesem Bereich schlicht nicht mehr erlaubt.
Im Zentrum des Streits stand der Versuch, Anbieter über technische Netzsperren aus Deutschland heraus zu blockieren, weil aus Sicht der Behörden der Schutz von Minderjährigen nicht ausreichend gewährleistet war. Doch die Kammer machte deutlich: Seit Inkrafttreten des europäischen Digitalregelwerks existiert ein einheitlicher Rahmen für Online-Dienste in der gesamten Union. Zusätzliche deutsche Vorschriften dürften daneben nicht angewendet werden. Besonders brisant: Entscheidend sei das sogenannte Herkunftslandprinzip. Danach ist grundsätzlich der Staat zuständig, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat – und nicht das Land, in dem die Inhalte abrufbar sind.
Damit rückt die Verantwortung in solchen Fällen ins Ausland, während deutsche Behörden weitgehend die Hände gebunden sehen. Selbst Maßnahmen wären nach Ansicht des Gerichts nur über den zuständigen Mitgliedstaat oder auf europäischer Ebene möglich. Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgt, dass bei besonders großen Plattformen sogar allein die Europäische Kommission tätig werden kann. Das Urteil gilt als Signal mit weitreichenden Folgen für Medienaufsicht, Jugendschutz und nationale Regulierung im digitalen Raum. Weil die Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist, geht der Rechtsstreit nun in die nächste Runde – und dürfte die Debatte über Europas Einfluss auf deutsche Internetpolitik weiter anheizen.
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