In der forensischen Psychiatrie in Lohr am Main brodelt es gewaltig. Eine umfangreiche Beschwerde erhebt schwere Vorwürfe gegen einen dort tätigen Psychotherapeuten und stellt dessen fachliches Vorgehen massiv infrage. Im Mittelpunkt steht der Fall des untergebrachten Patienten Thomas Krebs, dessen Behandlung und Begutachtung nach Darstellung der Beschwerdeführer über Jahre hinweg von fragwürdigen Einschätzungen geprägt gewesen sein sollen. Mehrere gerichtliche Entscheidungen hätten erhebliche Zweifel an der Qualität, Nachvollziehbarkeit und Neutralität therapeutischer Stellungnahmen erkennen lassen. Es gehe um nichts Geringeres als die Frage, ob fachliche Bewertungen unzulässig Einfluss auf freiheitsentziehende Maßnahmen genommen hätten.
Kritisiert werden laut Beschwerde unter anderem Zuschreibungen ohne ausreichende Tatsachengrundlage, widersprüchliche Dokumentationen sowie Prognosen, die von Gerichten als nicht tragfähig bewertet worden seien. Besonders brisant sei der Vorwurf, therapeutische Einschätzungen könnten faktisch zu einem Instrument geworden sein, um Vollzugslockerungen zu verwehren oder wieder zurückzunehmen. Gerichte hätten wiederholt angemahnt, dass Maßnahmen nicht als Druckmittel eingesetzt werden dürften und konkrete, überprüfbare Grundlagen erforderlich seien. Zudem sei beanstandet worden, dass Stellungnahmen nicht vollständig zugänglich gemacht worden seien, was Fragen nach Transparenz und rechtlichem Gehör aufwerfe. Für den Betroffenen hätten diese Vorgänge nach eigener Darstellung gravierende persönliche und gesundheitliche Folgen gehabt.
Nun soll die Psychotherapeutenkammer Bayern eingeschaltet werden und prüfen, ob berufsrechtliche Pflichten verletzt worden sind. Gefordert wird eine umfassende Aufarbeitung der Dokumentation, der fachlichen Methodik und der Rolle therapeutischer Bewertungen bei gerichtlichen Entscheidungen. Inzwischen ist der betreffende Therapeut H. nach Angaben aus dem Umfeld nicht mehr für den Patienten zuständig, was dort als überfälliger Schritt gewertet wird. Doch die eigentliche Frage bleibt: Handelte es sich um bedauerliche Einzelfehler im komplexen System der Forensik oder um ein strukturelles Problem mit weitreichenden Konsequenzen für Patientenrechte und rechtsstaatliche Verfahren? Die Untersuchung dürfte zeigen, wie belastbar das Vertrauen in ein System ist, das über Freiheit und Perspektiven von Menschen entscheidet.
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