THERAPIE-SKANDAL IM „BAYERISCHEN GUANTANAMO“ LOHR? IMMER NEUE HÜRDEN FÜR LOCKERUNGSSTUFEN – PATIENT ERHEBT SCHWERE VORWÜRFE GEGEN DIE FORENSIK!

Lohr am Main – Neue brisante Vorwürfe aus der Forensik des sorgen für Diskussionen! Ein Patient schilderte gegenübermassive Frustration über das System der Lockerungsstufen im Maßregelvollzug. Nach seinen Angaben befinde er sich bereits seit Monaten in der sogenannten C2-Stufe – doch der nächste Schritt zur C3 lasse weiter auf sich warten.

Besonders brisant: Laut den Schilderungen des Patienten soll ihm Dr. R. erklärt haben, dass „noch mehr Zeit vergehen müsse“, bevor eine weitere Lockerung überhaupt möglich sei. Gleichzeitig habe man ihn aufgefordert, selbst Vorschläge zu machen, welche zusätzlichen Therapien noch mit ihm durchgeführt werden könnten. Für Kritiker wirft genau das neue Fragen auf: Wird Therapie inzwischen zur Dauer-Prüfung ohne klares Ziel? Und wann gelten Fortschritte überhaupt noch als ausreichend?

Nach dem Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz gelten Lockerungen eigentlich als Bestandteil der Behandlung und Resozialisierung. Art. 16 BayMRVG sieht vor, dass Lockerungen gewährt werden sollen, wenn sie Behandlung und soziale Wiedereingliederung fördern und kein Missbrauch zu erwarten ist. Gleichzeitig liegt die Entscheidung über Art und Zeitpunkt solcher Lockerungen maßgeblich bei den behandelnden Ärzten und der Klinikleitung.

Immer wieder wird in Debatten um den Maßregelvollzug kritisiert, dass Betroffene die Kriterien für Fortschritte als schwer nachvollziehbar empfinden. Das verweist offiziell darauf, dass Lockerungen Teil eines therapeutischen Gesamtkonzepts seien und der Resozialisierung dienen sollen. Doch genau an diesem Punkt entzündet sich nun neuer Streit rund um die Forensik in Lohr am Main.

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