THERAPIE-WERKSTATT AUS KOSTENGRÜNDEN IM BKH IN LOHR AM MAIN GESCHLOSSEN – WIE RESOZIALISIERUNG KALT ABGEWICKELT WIRD!

Was sich hinter verschlossenen Türen der Klinik abgespielt hat, wirkt wie ein Schlag ins Gesicht jedes Resozialisierungsgedankens. Thomas arbeitete über Jahre hinweg regelmäßig in der Arbeitstherapie im ungesicherten Bereich, schuf dort mit eigenen Händen beeindruckende Kunstwerke aus Holz, baute filigrane Instrumente und detailreiche Objekte und wurde für andere Patienten wie auch für Mitarbeiter zu einer festen Stütze. Er leitete an, half, beaufsichtigte und fand in dieser Arbeit Struktur, Sinn und Anerkennung. Genau dieses therapeutisch wertvolle Angebot wurde plötzlich beendet. Die offizielle Begründung lautet nüchtern und kalt: nicht mehr wirtschaftlich. Für Betroffene klingt das wie Hohn, denn Therapie soll heilen, stabilisieren und auf ein Leben außerhalb vorbereiten – nicht Gewinn abwerfen.

Besonders brisant ist der zeitliche Zusammenhang. Die Schließung fällt genau in den Moment, in dem die Klinik verpflichtet wurde, verfassungskonforme Löhne für Arbeitstherapie zu zahlen. Jahrelang hatten Patienten wie Thomas für einen Stundenlohn gearbeitet, der später als verfassungswidrig niedrig eingestuft wurde. Eine Nachzahlung blieb aus, eine Aufarbeitung ebenso. Stattdessen verschwindet die Werkstatt vom Plan, als hätte es sie nie gegeben. Was bleibt, ist der Eindruck, dass ein Angebot, das plötzlich teurer wird, schlicht abgeschaltet wurde. Resozialisierung wird damit zur Kostenstelle degradiert, nicht mehr zum Kernauftrag. Das widerspricht allem, was das höchste Gericht eingefordert hat: echte Anreize, transparente Vergütung und ein schlüssiges Konzept, das Arbeit als Teil von Behandlung versteht.

Der Fall zeigt ein strukturelles Versagen mit Ansage. Anstatt die Vorgaben ernst zu nehmen und funktionierende Therapieformen zu stärken, werden sie still und leise beerdigt. Für Thomas bedeutet das den Verlust eines stabilen, identitätsstiftenden Elements, das ihm Halt und Perspektive gegeben hat. Für den Rechtsstaat bedeutet es einen bitteren Beigeschmack: Formal wird das Urteil umgesetzt, inhaltlich aber ausgehöhlt. Wenn Arbeitstherapie immer dann endet, wenn sie fair entlohnt werden muss, bleibt vom Resozialisierungsauftrag nur eine leere Hülle. Was hier geschieht, mag rechtlich gerade noch haltbar sein – moralisch und ethisch ist es ein Armutszeugnis.

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