Gestern, am 09.10.2023 wurde in Bingen-Büdesheim ein Mann getötet und zwei weitere schwer verletzt. Ein tatverdächtiger syrischer Staatsangehöriger wurde festgenommen.
Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Meine Fraktion und ich möchten den Opfern und ihren Angehörigen und Freunden unser tiefes Mitgefühl und Beileid aussprechen. In diesen schweren Stunden teilen wir ihre Trauer und den Schmerz über den tragischen Verlust. Unsere Gedanken gelten auch den beiden schwer verletzten Personen, denen wir eine schnelle Genesung und gute Besserung wünschen!“
Dr. Bollinger weiter: „Die Kriminalstatistiken zeigen, dass es sich bei diesem Gewaltverbrechen eines mutmaßlichen Asylzuwanderers keineswegs um einen ‚Einzelfall‘ handelt. Wenn die Berichte von Anwohnern zutreffen, handelt es sich wieder einmal um einen bekannten Gewalttäter, dem man nicht rechtzeitig das Handwerk gelegt hat. Die Öffentlichkeit hat ein Recht, alle Hintergründe der Tat und des Täters zu erfahren. Ich habe deshalb eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, ob der Tatverdächtige bereits polizeilich bekannt war und strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Wir erwarten, dass die Landesregierung transparent informiert und nicht wie bei den Ludwigshafener Messermorden mauert.“
Dr. Bollinger abschließend: „Unsere Bürger müssen wirksam vor Gewalttaten geschützt werden. kriminelle und nicht bleibeberechtigte Ausländer müssen unmittelbar und dauerhaft außer Landes gebracht werden. Die unkontrollierte Massenzuwanderung in unser Land muss unverzüglich beendet und falsche Anreize reduziert werden. Dafür müssen wir den rechtlichen Rahmen setzen und unsere Polizei und Justiz entsprechend ausstatten. Wir schulden es den Menschen in diesem Land, ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen zu schützen und zu gewährleisten!“
Polizeiberichte!
Gegen 12:30 Uhr wurde durch Zeugen eine Auseinandersetzung in Bingen-Büdesheim gemeldet. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sind im Rahmen der Auseinandersetzung eine Person getötet, 2 schwer und 2 Personen leicht verletzt worden. Vor Ort konnte ein Tatverdächtiger festgenommen werden, der ebenfalls leicht verletzt wurde. Der alleinhandelnde Tatverdächtige befindet sich zur Zeit im Polizeigewahrsam. Die Ermittlungen zu dem Tötungsdelikt dauern an. Bei den polizeilichen Maßnahmen wurde auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt
Polizeipräsidium Mainz
Wie bereits berichtet, kam es am Montagnachmittag gegen 12:30 Uhr in Bingen-Büdesheim zu einem Tötungsdelikt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde ein 26-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg im Rahmen von Streitigkeiten vermutlich mit einer Hieb- und Stichwaffe tödlich verletzt.
Entgegen der 1. Pressemitteilung wurden zwei Männer schwer und ein Mann leicht verletzt. In einem Wohngebiet in der Nähe der Tatörtlichkeit haben Polizeibeamte einen 32-jähriger Mann mit syrischer Staatsangehörigkeit, der unter dringendem Tatverdacht steht, den 26 -Jährigen getötet und die weiteren Personen verletzt zu haben, vorläufig festgenommen.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen waren sich Täter und zumindest eines der Opfer persönlich bekannt.
Die Tathintergründe, insbesondere der Ablauf der Tat, sowie das Motiv, sind derzeit Gegenstand intensiver Ermittlungen des Kriminalkommissariats 11 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz. Eine tragfähige Beurteilung dieser Aspekte ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Der 32-jährige Tatverdächtige befindet sich nach wie vor in Polizeigewahrsam und soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Polizeipräsidium Mainz
Aufgrund gleichsinniger Anfragen mehrerer Medienvertreter kann im Anschluss an die Presseerklärung vom 10.10.2023 zum Sachstand folgendes mitgeteilt werden:
Der konkrete Tatablauf bedarf der weiteren Aufklärung und ist Gegenstand der fortdauernden Ermittlungen, zu denen Zeugenvernehmungen aber auch die Auswertung der Spuren gehören.
Im Rahmen des Tatgeschehens kamen sowohl ein Messer als auch eine Heugabel zum Einsatz. Die Heugabel befand sich zuvor vor Ort offen zugänglich auf einem Fahrzeug.
Die Frage, welche konkreten Verletzungen durch die beiden Tatwerkzeuge verursacht wurden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend sicher beantwortet werden. Es stehen insoweit noch die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung der Verletzten sowie der Obduktion des Getöteten aus.
Der 35 Jahre alte Verletzte und der Verstorbene waren am Tattag für den 44-Jährigen bzw. in dessen Gartenbaufirma tätig.
Beide schwerer Verletzte befinden sich noch in stationärer Behandlung. Bei dem 35-Jährigen, der intensivmedizinisch versorgt wurde, bestand keine akute Lebensgefahr. Der Gesundheitszustand des 44-Jährigen war zunächst kritisch und lebensgefährlich. Nach durchgeführter Operation ist er mittlerweile stabil, wird aber weiter intensivmedizinisch behandelt.
Gegen den Tatverdächtigen liegen bei der Staatsanwaltschaft Mainz Erkenntnisse vor.
Ein Anzeigeerstatter, der den Vorwurf der Sachbeschädigung erhoben hatte, wurde Mitte 2021 auf den Privatklageweg verwiesen.
Ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde am 09.12.2022 nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil eine Schuld nicht nachgewiesen werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat in einem weiteren Verfahren im Juni 2023 den Erlass eines Strafbefehls wegen einer am 19. Oktober 2022 begangenen Körperverletzung zum Nachteil einer heute 41-Jährigen Frau beim Amtsgericht Bingen beantragt. Danach wurde im Rahmen einer zunächst verbalen Streitigkeit der Frau mehrmals mit der Faust in den Kopfbereich geschlagen, wodurch diese eine Unterkieferfraktur, eine Schädelprellung sowie diverse Hämatome davontrug. Das Amtsgericht hat den Strafbefehl erlassen; dieser ist seit dem 13. September 2023 rechtskräftig. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt.
Der Tatverdächtige ist indes auch als Geschädigter bei der Behörde erfasst. Geprüft wird im Rahmen der Ermittlungen insbesondere ein Zusammenhang mit einem Verfahren, in welchem dem 44-Jährigen Inhaber der Gartenbaufirma eine Bedrohung zum Nachteil des jetzigen Tatverdächtigen zur Last gelegt wird. Nach einem gescheiterten Täter-Opfer-Ausgleich wurde das Verfahren gegen ihn nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000,00 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung am 31. August 2023 endgültig nach § 153a Strafprozessordnung eingestellt. Gegen zwei weitere Beschuldigte, bei denen es sich nicht um die am 09 Oktober 2023 Verletzten oder den dann Getöteten handelt, war das Verfahren am 23. Februar 2023 nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt worden.
Nach Aktenlage ist der 44-Jährige ausgerüstet mit einem Baseballschläger und einem Messer, am 23.Oktober 2022 mit den beiden weiteren Personen bei dem jetzt Tatverdächtigen erschienen und soll geäußert haben, dass man ihn (den jetzt Beschuldigten) tot sehen wolle.
Ob es in engerem zeitlichen Zusammenhang zu den vorliegenden Taten etwaige weitere Vorkommnisse zwischen den Beteiligten gegeben hat, die zu einer fortschreitenden Eskalation beigetragen haben könnten, ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Polizeipräsidium Mainz
