Vor Ort konnte ein 41-jähriger US-Staatsbürger angetroffen werden. Er hatte die Drohne bereits wieder in seiner Tasche verstaut. Der 41-jährige Tourist gab auf Nachfrage hin den Drohnenflug zu.
Im Rahmen der Sachbearbeitung wurden die Drohne samt Steuereinheit und das Mobiltelefon, auf dem die Bilder der Drohne gespeichert waren, sichergestellt. Weiterhin wurden 180 Euro Sicherheitsleistung einbehalten.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der 41-jährige Tourist wieder entlassen.
Hierbei stellte sich heraus, dass kein Versicherungskennzeichen am Roller angebracht war. Eine Abfrage beim Kraftfahrbundesamt bestätigte, dass kein Versicherungsschutz vorliegt. Weiterhin war der Münchner nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Der Student, welcher als Kellner auf der Wiesn arbeitet, wurde zur Wiesnwache verbracht.
Nach der Sachbearbeitung konnte der Münchner wieder entlassen werden. Der E-Scooter wurde ihm belassen mit dem eindringlichen Hinweis, diesen nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum zu benutzen.
Eine Abklärung ergab, dass der 24-Jährige nicht an seinem Geschlechtteil manipulierte hatte und dieses auch nicht erigiert war und somit keine sexuelle Handlung vorlag.
Der 24-jährige Brite wurde im Anschluss in Gewahrsam genommen.
Der 18-Jährige verließ im Anschluss das Zelt und offenbarte sich erst am nächsten Tag seinem Vater, der ihm zur Anzeigenerstattung riet.
Der Täter wird wie folgt beschrieben:
175 cm groß, 30 Jahre alt, kräftige Statur, sprach bayerisch und trug Tracht
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 24, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.