
Einem leiblichen Vater kann das Umgangsrecht mit seinem Kind verweigert werden, wenn dadurch der intakte und stabile Familienverband, in dem das Kind lebt, gefährdet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
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Kommentare
Eine Antwort zu „Urteil-Kindeswohl: Umgangsrecht des leiblichen Vaters kann wegen Kindeswohlgefährdung verweigert werden“
„… Dies habe zu Anspannungen bei den rechtlichen Eltern und damit zu einer Destabilisierung des Familienverbands führen können. Dies habe nicht dem Bedürfnis des Kindes nach Geborgenheit und Sicherheit entsprochen.“ So sagt ein Gericht…
Was ist mit Kindern, die viele Jahre in ihrer intakten Familie lebten und plötzlich vom Jugendamt im Verein mit dem Familiengericht ohne jeden belastbaren Beweis herausgeholt und in ein prot. „Heim“ umgesiedelt werden, dort „Ersatzeltern“ finden, weil sie die Heimregeln, die alle Freiheiten gewähren, lieber anerkennen wollen als die in der Familie?
Das ist dann Beachtung des Kindeswohls, da das „Kind“ lieber mit dem Jugendamt paktiert, (um z.B. Drogen konsumieren zu können, was vom Jugendamt als Erfahrung der „Selbstwirksamkeit“ unterstützt wird? Damit staatl. „Geld gewaschen“ werden kann?)
Da kommt auch kein Verfassungsgericht, das die Verfassungsbeschwerde bearbeitet – Kindeswohl (was immer das ist) hin oder her.