Laut Meinung des VGH ist die Verkaufserlaubnis verkaufsoffener Sonntag der Stadt Frankfurt rechtswidrig! Die Ladenöffnungszeiten sollten von 13.00 bis 19.00 Uhr in der kompletten Stadt sein! Geklagt hatten die Gewerkschaft Verdi und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung! Das VGH gab der Klage anders als das Verwaltungsgericht Frankfurt in der ersten Instanz somit statt. Das Gericht sah es nicht als erwiesen, dass eine Öffnung der Geschäfte im ganzen Stadtgebiet einen Beitrag zur Versorgung der Besucher der Musikmesse leiste! Kurios, Bus und Bahn hatten sich schon Sonderschichten eingestellt! Es wurde von Befürwortern von einem großen Schaden für die Stadt Frankfurt gesprochen, zumal sich viele Geschäfte auf den Sonntag vorbereitet hätten! Gewerkschaften und Kirchen begrüßten die Entscheidung des VGH, als Signal für den Sonntagsschutz in ganz Deutschland! Obwohl das VGH das Urteil am Mittwoch verkündete, schickte Eintracht Frankfurt noch Werbung für seinen Fanshop heraus! Als nächstes läuft eine Beschwerde gegen die Sonntagsöffnung am 8. Mai in Weiterstadt!
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