
Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – NRW und drei weitere Bundesländer unternehmen einen gemeinsamen Vorstoß zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Dabei soll „die Leistung und Lebensleistung“ der Arbeitsuchenden stärker als bisher berücksichtigt werden, heißt es in einem Eckpunktepapier der Arbeitsminister aus NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern, über das die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (Freitagsausgabe) berichtet. Die Strafen für Hartz-IV-Empfänger, die sich nicht an die Vorgaben der Jobcenter halten, sollen demnach zwar abgemildert, aber nicht komplett gestrichen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger eingeschränkt und die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die vier Länderminister bemühen sich nun um eine „verfassungssichere Lösung“: Die Leistungen des Hartz-IV-Regelsatzes sollen „künftig nicht um mehr als 30 Prozent gemindert“ werden. Zusätzlich ist eine Härtefallprüfung vorgesehen. Grundsätzlich möchten die Minister aber an den Sanktionen festhalten und Menschen, die eine „zumutbare Arbeit beharrlich ablehnen“, sogar härter bestrafen – bis hin zum vollständigen Wegfall von Leistungen. Die vier Länder sind sich darin einig, dass sich das Prinzip „Fordern und Fördern“ bei der Grundsicherung bewährt habe. Sie schlagen allerdings mehr „positive Anreize“ vor, um die Akzeptanz von Hartz IV in der Bevölkerung zu verbessern. Angedacht ist ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag. „Anerkennung der Lebensleistung bedeutet für mich auch, dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen“, sagte NRW-Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) der WAZ. Die Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker sollen zudem erhöht werden. Davon könnten Menschen profitieren, die arbeiten und dennoch zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind. Sie sollen dadurch Anreize erhalten, mehr zu arbeiten. Eigentümer von Immobilien, die ihre Arbeit verlieren, sollen außerdem besser als bisher davor geschützt werden, ihr Eigentum verkaufen zu müssen, um von diesem Geld ihren den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Foto: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur
Kommentare
2 Antworten zu „Vorstoß zur Abmilderung von Sanktionen für Hartz IV-Empfänger“
„Menschen, die eine „zumutbare Arbeit“ beharrlich ablehnen, härter bestrafen, bis hin zum vollständigen Wegfall (ab-unter-die- Brücke-Doktrin) aller Leistungen.“
Und das, nachdem diese kriminellen Polit-Parasiten die komplette Wirtschaft vorsätzlich an die Wand „coronisiert“ und Millionen zusätzliche Arbeitsplätze buchstäblich abgeschossen, und unbeschreibliches ELEND geschaffen haben ?
Meinen die edlen Premium-Sozialhilfeempfänger, äh steueralimentierten Minister, damit etwa die unzähligen Import-Fachkräfte, die sich sehr oft und sehr gerne ins lieblich schaukelnde „Netz“ hängen, als „zumutbare Arbeit“ als zumutbar zu „empfinden“ ?
Gerade deren „Lebensleistung“ ist ja bekanntlich exorbitant, mal ganz abgesehen von der DORT nicht wirklich erfolgenden „Vermögensprüfung“, also……räusper……Hose runter und bücken, so dass auch der letzte zwischen den Pobacken eingeklemmte Euro-Taler noch heraus scheppert, bevor es „Leistungen“ gibt ?
Irgendwas müssen die Pseudobeamten von der AGENTUR ja machen, für die knapp 1100 € die sie für die Verwaltung jedes Harz-4-Empfängers monatlich bekommen, wenn sie die vorhandenen freien Stellen nicht an die vorhandenen Arbeitssuchenden vermitteln.