§ 175 StGB: Wie­der­gut­ma­chung für “Schand­taten des Rechts­staates”?

Rehabilitierung verurteilter Homosexueller beschlossen

 

 

 

 

Die nach dem alten § 175 StGB verurteilten Homosexuellen erhalten bald eine Entschädigung, zudem sollen ihre Verurteilungen aufgehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss am Mittwoch das Bundeskabinett.

 

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