In sieben Fällen kam es zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Warum die Polizisten in den einzelnen Fällen suspendiert worden sind, wollte die Bundesregierung nicht mitteilen, berichtet die Zeitung. Eine Suspendierung erfolgt, wenn ein Verdacht auf schwerwiegende Verstöße gegen die Beamtenpflichten vorliegt. Als Beispiele führt die Bundesregierung den Verdacht der Volksverhetzung, der Verbreitung und des Erwerbs kinderpornografischer Schriften, des sexuellen Missbrauchs, einer Reichsbürgerzugehörigkeit oder der unzulässigen Abfrage in polizeilichen Datensystemen und der Weitergabe dieser Daten auf. “Blickt man auf die Gesamtzahl der Beschäftigten bei der Bundespolizei, ist die Zahl der Suspendierungen vergleichsweise gering. Es bleibt trotzdem wichtig, dass hier konsequent bei schwerwiegenden Verfehlungen gehandelt wird”, sagte der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser dem Blatt. Denn dies schütze die übergroße Mehrheit der Beamten, “die einen tollen Job machen, vor pauschalen und ungerechtfertigten Vorwürfen”, so Strasser.
Foto: Bundespolizei, über dts Nachrichtenagentur