Teil 1und 2: Psychiatrie-Berichte von Strix, dem Käuzchen!

Strix Käuzchen

 

Teil 1: Psychiatrie-Berichte von Strix, dem Käuzchen!

Ein im Maßregelvollzug Untergebrachter hat bei der Aufsichtsbehörde, dem
Sozialministerium, angefragt, ob er Aufzeichnungen aus dem Klinikalltag
veröffentlichen dürfe. Dafür brauche er keinen Antrag stellen, war die
Antwort, man wolle ihn aber darauf hinweisen, dass die Klinik nach
Paragraph sowieso des Maßregelvollzugsgesetzes seinen Schriftverkehr
überwachen, beschränken oder anhalten könne. Diese gesetzlichen
Vorrausetzungen lauten, dass von dem Schriftwechsel keine Gefährdung des
Zwecks der Unterbringung ausgehen darf, also der Besserung und Sicherung
des Untergebrachten, und keine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung derEinrichtung.

Dem Untergerbachten selbst schadet es nicht, wenn er was aufschreibt,
und dass sich Menschen in oder vor der Einrichtung zusammenrotten
werden, nach dem Motto „Macht kaputt, was euch kaputt macht“, ist höchst
unwahrscheinlich. – Mal ehrlich, wer nimmt denn schon Aufzeichnungen
eines psychisch kranken Straftäters ernst! -Trotzdem nennen wir seinen
Namen lieber nicht. Ist auch egal, wie er heißt und wo er weggesperrt
ist, es ist ohnehin ziemlich überall das gleiche. Nennen wir ihn Strix,
denn er ist klug, leise und hat sein Augen überall. Und noch was ist er:
Gefährlich!!!

Wie gefährlich er ist, das stellt die Frau Dr. nicht an seinem Verhalten
fest, nein, in den drei Jahren seiner Unterbringung ist bisher nicht das
Geringste passiert. Die Gefährlichkeit erkennt die Frau Dr. am
Medikamentenspiegel. Was für ein Glück, dass es Tabletten gegen
Gefährlichkeit gibt! Es steht zwar nicht im Beipackzettel, dass sie
dagegen helfen, da steht sogar drin, dass sie häufig das „Gefühl der
Gereiztheit“ auslösen, aber hier nun der Bericht:

 

Gesprächsnotiz
Bericht

 

Link zum Medikamenten-Beipackzettel Seroquel:
http://www.patienteninfo-service.de/a-z-liste/s/seroquelR-25-mg-100-mg-200-mg-300-mg-filmtabletten/,

 

Teil 2: Psychiatrie-Berichte von Strix, dem Käuzchen!

 

Der Maßregelvollzug ist teuer, richtig teuer. An die 350 Euro pro Person
und Nacht und das über Jahre und Jahrzehnte. Aber, das muss sein, da
wollen wir uns nicht lumpen und uns nichts nachsagen lassen. Sie wissen
schon, wegen unserer Vergangenheit. Für die Länder gibt es an den Kosten
nur eine Stelleschraube, das Taschengeld für die Untergebrachten. An die
30 Euro pro Monat: um sich mal was anderes zu Essen kaufen, oder
Briefpapier und Briefmarken, fürs Telefonieren, oder für Tabak und
Kaffee und dafür geht das meiste drauf. In der Psychiatrie werden sogar
Nichtraucher zu Rauchern, weil Nikotin und Koffein die Wirkung der
Medikamente abmildern. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden,
dass die Länder das Taschengeld nach Haushaltslage festlegen können,
Bayern zum Beispiel hatte es um die Hälfte gekürzt (2 BvR 860/06 vom
24.07.2008).

Im Maßregelvollzug sind Menschen untergebracht, die gegen Gesetze
verstoßen haben. Das Ziel der Maßregel ist ihre zukünftige
Straffreiheit. Sorgen müssen sie sich erstmal keine machen, es wird
alles angeliefert, was sie brauchen. Medikamente, Lebensmittel,
Putzmittel … in Hülle und Fülle, so viel, dass gar nicht auffällt,
wenn mal was davon verschwindet. Strix ist nun aber doch etwas
aufgefallen. Hat er Probleme mit der Rechtschaffenheit? Scheint so. In
Teil 1 hat man ihm gesagt, er wäre längst draußen, wenn er keine
Rechtsmittel gegen die Unterbringung eingelegt hätte. Und jetzt darf er
keinen Kaffee mehr ausschenken. Hier ist sein Bericht – aber ich sag’s
gleich, der hat Wasser aufgedreht:

 

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