+++ EILT +++ Michael Perez! 16 Tage-Fixierung-Skandal weitet sich aus!

Screenshot (2781)Nach Aktendurchsicht wurden folgende Tatsachen festgestellt!Vom 28.10. bis 13.11.2013, das sind 16 Tage, ist Michael Perez fixiert. Auszug aus der Patientenakte Blatt 46: Multiprofessionelle Teamsitzung: Der Patient befindet sich noch in der X Fixierung. Es wird darüber nachgedacht, den Patienten diese Woche zu entfixieren, bei der nötigen Compliance für die Einnahme der Medikation. Die Klinik macht den Zeitpunkt der Entfixierung abhängig von der Bereitschaft des Patienten, erneut Psychopharmaka einzunehmen, gegen seinen mehrfach erklärten Willen. Blatt 116: Herr P. gab an er sei nicht krank und müsse deshalb eigentlich weder Therapie machen, noch Medikamente nehmen. Blatt 115: Herr P. sagt bei der Einnahme, dass er ab morgen keine Medikamente mehr einnehme. Blatt 114: Es wird mit Herrn P. besprochen, dass er unterschreibt, dass die Medikamente auf seinen ausdrücklichen Wunsch abgesetzt werden.Das Bundesverfassungsgericht stellt im Beschluss 2 BvR 882/09 vom 23.03.2011 fest: Die medizinische Behandlung eines Untergebrachten gegen seinen natürlichen Willen (kurz: Zwangsbehandlung) greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein (Art.2 Abs.2 Satz 1 GG). Dieses Grundrecht schützt die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht (RZ 39). … Diese Eingriffsqualität entfällt auch nicht bereits dann, wenn der Betroffene der abgelehnten Behandlung keinen physischen Widerstand entgegen setzt. Das bloße Aufgeben einer bestimmten Form des Protests kann nicht ohne Weiteres als Zustimmung gedeutet werden. Die medizinische Behandlung eines Untergebrachten, die ihrer Art nach das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit berührt, greift in das Grundrecht allenfalls dann nicht ein, wenn sie von der frei, auf der Grundlage der gebotenen ärztlichen Aufklärung, erteilten Einwilligung des Untergebrachten gedeckt ist. Dies setzt voraus, dass der Untergebrachte einwilligungsfähig ist … und keinem unzulässigen Druck ausgesetzt wurde, etwa durch das Inaussichtstellen von Nachteilen im Falle der Behandlungsverweigerung (RZ 41). … Bei der medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten mit Neuroleptika, handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff (RZ 43). Diese besonders schwerwiegende Verletzung des Grundrechtes auf körperliche und seelische Unversehrtheit hat die Klinik begangen, mit dem Inaussichtstellen der Fortsetzung einer bereits 16 Tage andauernden Fesselung und Isolation des Patienten, im Falle der Behandlungsverweigerung.

 

 

 

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