ABSCHIEBE-PAUKENSCHLAG IN KÖLN! STADT LEHNTE HILFE BEI 500 FÄLLEN AB – JETZT STEHT DER VORWURF DES „VORSÄTZLICHEN STAATSVERSAGENS“ IM RAUM!

Köln/Berlin – Es sind Vorwürfe, die politischen Sprengstoff bergen: Ausgerechnet bei Hunderten ausreisepflichtigen Menschen soll die Stadt Köln ein konkretes Hilfsangebot zur Vorbereitung möglicher Abschiebungen ausgeschlagen haben. Nach einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ ging es um rund 500 Fälle – und damit keineswegs um eine Handvoll Einzelfälle. Die Betroffenen, die dem Bericht zufolge vor allem aus Staaten des Westbalkans stammten, seien wegen fehlender Reisedokumente geduldet gewesen. Genau an diesem entscheidenden Punkt soll das Land Nordrhein-Westfalen Ende 2024 Unterstützung angeboten haben. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld habe sich demnach bereit erklärt, bei der Beschaffung der fehlenden Rückreisedokumente zu helfen. In einem entsprechenden Schreiben soll sogar ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein, dass „die Hürden für die Ausstellung von Rückreisedokumenten für diesen Personenkreis“ niedrig seien. Doch Köln nahm die angebotene Unterstützung nach der Darstellung des Berichts nicht an. Die Begründung sorgt nun für heftigen politischen Streit: Statt die Beschaffung der Dokumente voranzutreiben, habe die Stadt die Betroffenen lieber „mithilfe von Sozialpädagog*innen“ dabei unterstützen wollen, eine „dauerhafte Bleibeperspektive und Aufenthaltserlaubnis zu erlangen“. Damit steht eine brisante Frage im Raum: Warum wurde ein Angebot zur Unterstützung bei der Vorbereitung von Rückführungen abgelehnt, obwohl die betreffenden Personen nach der Darstellung gerade wegen fehlender Dokumente nicht abgeschoben werden konnten? Der Vorgang berührt einen der konfliktträchtigsten Bereiche der deutschen Migrationspolitik. Grundsätzlich gilt: Wer nach Abschluss der entsprechenden Verfahren kein Aufenthaltsrecht besitzt und vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss Deutschland verlassen, sofern keine rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernisse entgegenstehen. Fehlende Reisedokumente gehören in der Praxis immer wieder zu den Hindernissen, die Rückführungen erschweren oder verhindern. Umso brisanter erscheint das geschilderte Angebot aus Coesfeld: Genau dieses Problem sollte offenbar angegangen werden. Dass Köln die Unterstützung dennoch nicht angenommen haben soll, liefert den Kritikern der damaligen Entscheidung nun reichlich Munition. Allerdings bedeutet eine bestehende Ausreisepflicht nicht automatisch, dass eine Abschiebung in jedem einzelnen Fall unmittelbar rechtlich möglich gewesen wäre. Gerade deshalb wird entscheidend sein, welche individuellen Voraussetzungen bei den rund 500 Betroffenen tatsächlich vorlagen, welche rechtlichen Prüfungen vorgenommen wurden und auf welcher konkreten Grundlage die Stadt das Hilfsangebot ablehnte.

Noch explosiver wird die Angelegenheit durch einzelne Fälle, die der „Kölner Stadt-Anzeiger“ im Zusammenhang mit den Ausreisepflichtigen schildert. Unter den Betroffenen soll sich dem Bericht zufolge ein mehrfach vorbestrafter Mann befunden haben, der gemeinsam mit seiner Familie monatlich rund 7500 Euro an Sozialleistungen erhalten haben soll. Diese Angabe dürfte die politische Diskussion zusätzlich anheizen, denn bei der Debatte geht es damit längst nicht mehr ausschließlich um Verwaltungsvorgänge und fehlende Reisedokumente, sondern auch um die Frage, wie der Staat mit ausreisepflichtigen und zugleich straffällig gewordenen Personen umgeht. Besonders brisant ist zudem eine Verbindung zu einem Polizeieinsatz in Köln-Mülheim: Mitglieder einer Roma-Großfamilie, die nach Angaben des „Kölner Stadt-Anzeigers“ auf der betreffenden Abschiebeliste gestanden haben sollen, seien am Montagabend bei einer Schießerei in Köln-Mülheim dabei gewesen. Bei dem Vorfall fielen in der Nacht Schüsse, vier Menschen wurden verletzt. Ein entsprechender Videobericht von Nonstopnews vom 04.08.2026 hatte eine Länge von 00:56 Minuten. Ob und in welchem Umfang einzelne Personen aus den genannten Abschiebefällen strafrechtlich für Vorgänge rund um die Schießerei verantwortlich sein könnten, muss jedoch strikt von der ausländerrechtlichen Debatte getrennt werden und ist Sache der Ermittlungsbehörden und Gerichte. Allein die Anwesenheit oder Zugehörigkeit zu einer Familie beweist keine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Politisch dürfte die Verbindung dennoch für weitere Diskussionen sorgen. Denn der zentrale Vorwurf lautet inzwischen nicht mehr lediglich, Köln habe eine andere migrationspolitische Strategie verfolgt als das Land. Kritiker wollen wissen, ob die Verwaltung bewusst Möglichkeiten zur Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten ungenutzt ließ. Dabei geht es auch um die grundsätzliche Frage, welchen Spielraum Kommunen haben, wenn einerseits eine Ausreisepflicht besteht, andererseits aber Möglichkeiten für einen legalen Aufenthalt geprüft werden sollen. Genau hier prallen zwei völlig unterschiedliche politische Vorstellungen aufeinander: Die eine Seite verlangt eine möglichst konsequente Durchsetzung von Rückführungen nach rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren, die andere setzt stärker auf Beratung, Integration und die Prüfung möglicher Aufenthaltsperspektiven. Im Kölner Fall bekommt dieser grundsätzliche Konflikt durch die enorme Zahl von rund 500 Fällen eine völlig neue Dimension. Sollte sich bestätigen, dass für einen erheblichen Teil dieser Personen vergleichsweise unkompliziert Rückreisedokumente hätten beschafft werden können, wird die Stadt erklären müssen, warum sie die angebotene Unterstützung nicht nutzte. Umgekehrt muss geprüft werden, ob bei einzelnen Betroffenen rechtliche Gründe bestanden, die einer Rückführung unabhängig von vorhandenen Papieren entgegenstanden.

Inzwischen ist der Streit endgültig auf der großen politischen Bühne angekommen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif, 63, attackiert das Vorgehen scharf und spricht von einem „unfassbaren Vorgehen“, das an „vorsätzliches Staatsversagen“ grenze. Auch der Kölner CDU-Fraktionschef Bernd Petelkau, 61, fordert eine konsequente Linie. Seine Botschaft: „Wer nach einem ordnungsgemäßen Verfahren kein dauerhaftes Bleiberecht hat, muss zurückgeführt werden.“ Nur dadurch könne nach seiner Auffassung die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates erhalten bleiben. Unterstützung für diese Kritik kommt auch von der FDP. Henning Höne, 39, FDP-Fraktionschef im nordrhein-westfälischen Landtag, erklärt: „Rückführungen dürfen nicht am politischen Unwillen einzelner Kommunen scheitern.“ Damit richtet sich die Debatte unmittelbar auf die Frage, ob hinter der Kölner Entscheidung lediglich eine verwaltungsfachliche Abwägung stand oder ob tatsächlich eine politische Grundhaltung ausschlaggebend gewesen sein könnte. Genau das muss nun aufgearbeitet werden. Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester, 63 und SPD, hat angekündigt, die Vorwürfe überprüfen zu lassen. Für die politische Verantwortungszuordnung ist allerdings ein entscheidender Zeitpunkt wichtig: Ende 2024, als das Hilfsangebot nach den vorliegenden Angaben abgelehnt worden sein soll, war Burmester noch nicht Oberbürgermeister. Die Vorgänge fallen vielmehr in die Amtszeit seiner parteilosen Vorgängerin Henriette Reker, 69. Damit dürfte sich die Aufarbeitung insbesondere darauf konzentrieren, wer innerhalb der damaligen Verwaltung die Entscheidung traf, welche Stellen beteiligt waren, welche rechtlichen Einschätzungen vorlagen und ob die politische Spitze über das Vorgehen informiert war. Die entscheidenden Unterlagen könnten jetzt darüber Aufschluss geben, ob Köln tatsächlich in allen rund 500 Fällen auf angebotene Unterstützung verzichtete oder ob die Zahl unterschiedliche Fallkonstellationen umfasst. Ebenso muss geklärt werden, ob die Betroffenen tatsächlich vollziehbar ausreisepflichtig waren, welche Duldungsgründe bestanden und bei wie vielen Personen eine realistische Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts bestand. Erst eine solche Prüfung kann zeigen, ob der spektakuläre Vorwurf einer aktiven Behinderung von Abschiebungen trägt. Fest steht bereits jetzt: Aus einem Verwaltungsvorgang von Ende 2024 ist im Sommer 2026 eine hochbrisante politische Affäre geworden. Rund 500 Fälle, ein ausgeschlagenes Hilfsangebot zur Beschaffung von Rückreisedokumenten, Berichte über einen mehrfach vorbestraften Ausreisepflichtigen und monatlich rund 7500 Euro Sozialleistungen, die Verbindung einzelner Betroffener zu den Ereignissen in Köln-Mülheim sowie der massive politische Vorwurf eines Vorgehens, das an „vorsätzliches Staatsversagen“ grenze – all diese Punkte verlangen nach einer transparenten Aufklärung. Jetzt liegt es an der Stadt Köln, offenzulegen, wie es zu der damaligen Entscheidung kam und ob bei den betroffenen Fällen rechtsstaatliche Vorgaben konsequent eingehalten wurden.

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