ABSCHIEBUNG VERSCHLAFEN – VOLLE KOHLE TROTZ ABGELEHNTEM ASYL! MAROKKANER KLAGT ERFOLGREICH 397 EURO EIN!

Heilbronn – Während tausende Deutsche jeden Cent zweimal umdrehen müssen, sorgt ein Gerichtsbeschluss in Baden-Württemberg für Kopfschütteln und hitzige Debatten: Ein abgelehnter Asylbewerber aus Marokko bekommt jetzt vom Sozialgericht Heilbronn volle Leistungen zugesprochen – obwohl sein Asylantrag bereits als unzulässig abgelehnt wurde und längst eine Abschiebung nach Slowenien angeordnet ist! Der 44-Jährige war im September 2024 nach Deutschland eingereist, obwohl er schon in Slowenien ein Asylverfahren durchlaufen hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte die Zuständigkeit Sloweniens an und lehnte den Antrag daher als unzulässig ab. Der Mann klagte – verlor – und sollte abgeschoben werden. Doch anstatt ihn außer Landes zu bringen, versäumte die Behörde die rechtzeitige Rückführung. Das Landratsamt Schwäbisch Hall reagierte mit einer harten Linie: Es strich dem Marokkaner sämtliche Leistungen – null Euro! Später wurde nach Widerspruch immerhin eine Überbrückung von 192,86 Euro monatlich bis zur freiwilligen Ausreise genehmigt. Doch der abgelehnte Asylbewerber wollte mehr – und klagte. Jetzt der Paukenschlag: Das Sozialgericht Heilbronn entschied zu seinen Gunsten und verurteilte die Behörde dazu, ihm die vollen monatlichen Grundleistungen von 397 Euro zu zahlen – obwohl sein Asylstatus abgelehnt ist und seine Ausreise längst hätte erfolgen müssen! Die Begründung: Solange die Abschiebung nicht vollzogen ist, habe der Mann Anspruch auf das menschenwürdige Existenzminimum. Das Urteil sorgt für Unverständnis – nicht nur bei Steuerzahlern, sondern auch bei Kommunen, die mit explodierenden Sozialausgaben kämpfen. Kritiker sprechen von einem „Irrsinn mit Ansage“, bei dem der Staat sein eigenes Versagen noch belohnt. Die entscheidende Frage bleibt: Warum wurde die Abschiebung nicht rechtzeitig umgesetzt? Und wie viele ähnliche Fälle laufen derzeit völlig unter dem Radar? Fakt ist: Während immer mehr Deutsche unter Bürokratie und Kürzungen leiden, kann ein abgelehnter Asylbewerber vor Gericht erfolgreich volle Leistungen einklagen – obwohl längst klar ist, dass er kein Bleiberecht besitzt. Ein Symbolfall für eine aus den Fugen geratene Flüchtlingspolitik – und für ein System, das seine eigenen Regeln nicht mehr konsequent durchsetzt.


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