Achtung: Für Masken-Berechtigungsschein erhält Patient FFP2-Chinakracher-Masken mit merkwürdiger Vorgeschichte!

 

Ein Patient zeigte der Redaktion seine neu von der Krankenkasse erhaltenen 6 China-Kracher FFP2-Masken gegen zwei Euro Eigenanteil. Bei der Äußeren-Ansicht fällt direkt auf das der aufgedruckte Beipackzettel mit und ohne Brille so gut wie nicht zu lesen ist. Direkt ins Auge fällt auch, dass die Maske aus China kommt. Es ist weder ein Herstellungsdatum noch ein Datum für die Aufbewahrungszeit (Gültigkeit) auf der Verpackung zu erkennen. Des Weiteren darf diese Maske laut Verpackung nur nach einer Schulung getragen werden, siehe Artikel (Söders FFP2-Maskenpflicht ist wegen hohem Atemwiderstand für Laien und Risikogruppen gesundheitsschädlich!) Auf der Maske wird der erhöhte Atemwiderstand angesprochen. Die Wirksamkeit der Maske beträgt nur 94%, nicht wie bei der FFP3-Maske deren Schutzbereich bei 99% liegt! Merkwürdig ist auch, dass das Zertifikat in der Türkei am 06/20 erstellt wurde. Aus internen Quellen ist bekannt, dass diese Voraussetzungen Ende 2020 und Anfang 2021 von der Bundesregierung abgeändert wurden. Der Importeur kommt aus Italien und produziert wurde die Maske wie schon oben erwähnt in China. Über eine Tragedauer von max. 75 min. mit anschließender 30 min. Pause ist auch nicht auf der Verpackung zu lesen. Der angebliche Risikopatient fragt sich im Zeitalter des DSGVO, wie die Krankenkasse mit seinen persönlichen Daten umgegangen ist! Der Geruch in der Maske erinnert an Menthol und Desinfektion.

 

 

 

Paukenschlag im Lande Bayern: Söders FFP2-Maskenpflicht ist wegen hohem Atemwiderstand für Laien und Risikogruppen Gesundheitsschädlich!