Änderung Waffengesetz – Amnestieregelung: Illegale Waffen können nicht in Privatbesitz übernommen werden!

 

Mainz  – Aufgrund einer Änderung des Waffengesetzes gibt es ab sofort – neben strengeren Aufbewahrungsvorschriften – auch eine Amnestieregelung für die straffreie Abgabe von unter das Waffengesetz fallenden illegalen Waffen sowie Munition.

Bürgerinnen und Bürger können nun bis zum 01. Juli 2018 unerlaubt besessene Gegenstände dieser Art straffrei und unentgeltlich bei den Waffenbehörden sowie der Polizei abgeben. Die Amnestie umfasst neben Schusswaffen und Munition auch Klingen- und verbotene Waffen. Die Straffreiheit schließt dabei auch das Führen der Waffen und Munition auf dem direkten Weg zu den vorgenannten Stellen mit ein.

Anders als bei der Amnestie im Jahre 2009 ist es dagegen nicht vorgesehen, dass illegal besessene Waffen und Munition alternativ von einem Berechtigten in dessen Privatbesitz übernommen werden können. Illegale Waffen können straffrei nur den zuständigen Behörden überlassen werden.

Mainzer Bürgerinnen und Bürger, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, werden gebeten, sich zuvor zwecks Terminabsprache für die Abgabe mit der Waffenbehörde beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt unter Telefon 06131 /12-2409 oder 12-2414 in Verbindung zu setzen. Sofern die Waffen bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben werden sollen, empfiehlt sich auch hier eine vorherige telefonische Ankündigung unter Telefon 06131/65-0.

Personen, die bei den Behörden Waffen oder Munition abgeben wollen, werden zudem gebeten, diese Gegenstände in verschlossenen Behältnissen zu transportieren.

Bei der letzten Amnestie im Jahre 2009 wurden auf diesem Wege bei rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden 1683 illegale Schusswaffen, 4217 legale bzw. erlaubnisfreie Schusswaffen und ca. 50.000 Patronen Munition abgegeben.