Hat die AfD richtig abgestimmt? Angeblich größte Oppositionspartei stimmt für Handyüberwachung und Datenweitergabe! Mit Gegendarstellung!

 

Nein es ist kein Witz die AfD hat bei der Abstimmung am 05.11.2020 für die Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung und somit der Handyüberwachung und Datenweitergabe Tür und Tor geöffnet, obwohl der Gesetzentwurf von der Regierung stammte! Nur FDP, Grüne und Linke stimmten dagegen! Geheimdienste und Verfassungsschutz haben dadurch neue Befugnisse erhalten! Da die AfD selber vom Verfassungsschutz beobachtet wird war dies mehr als ein dummer Fehler von der Partei, da nun die Schützer der Verfassung noch einfacher arbeiten können! FDP-Mann Wolfgang Kubicki kann sich bei der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnis ein Grinsen nicht verkneifen und er betont AfD besonders! Beim Versuch RAF-Symbol (Verwendung von linker Szene) unter Strafe zu stellen scheiterte danach die AfD, obwohl sie vorher bei dem Vorschlag der Bundesregierung zustimmte! 

Ein AfD Nahestehender gibt zu dem oben genannten Artikel seine persönliche Meinung ab. Er teilt mit, dass der Begriff Volksverräter überzogen, bzw. unpassend ist. Er bestätigt allerdings, dass das Gesetz in seiner Formulierung ungenau ist, da mit dem Begriff des internationalen Terrorismus nicht das eigentliche Kernporoblem getroffen wird. Hierbei handelt es sich tatsächlich um den islamischen Terrorismus, der bewiesener Maßen die größte Gefahr nicht nur für Deutschland darstellt. Der im Gesetzesentwurf erwähnte Rechtsterrorismus ist für Deutschland, und Europa keine wirkliche Gefahr, was auch von Europol in ähnlicher Weise bereits formuliert wurde.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, für die Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung gestimmt. Ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/23706) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/24008) zugrunde. Abgelehnt wurde mit breiter Mehrheit ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Strafgesetzbuches“, der das Verwenden und Verbreiten des RAF-Symbols unter Strafe stellen wollte (19/22542). Dieser Entscheidung lag eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/23244) zugrunde.

Ziel des angenommenen Koalitionsentwurfs (19/23706) ist es, die bisher befristeten Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die entsprechend auch nach dem Gesetz über den militärischen Abschirmdienst beziehungsweise dem Gesetz über den Bundesnachrichtendienst gelten, zu entfristen. Dabei handelt es sich insbesondere um „Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien zur Netzwerkaufklärung sowie Regelungen zum IMSI-Catcher-Einsatz zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge“, wie die beiden Fraktionen in der Begründung ausführen.

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Das Verwenden und Verbreiten des RAF-Symbols sollte nach dem Willen der AfD-Fraktion unter Strafe gestellt werden (19/22542). Es sei eine höchst problematische Entwicklung, dass die Kommerzialisierung der RAF-Symbole, ihre straflose Verwendung und Verbreitung Linksextremismus verherrliche, schrieben die Abgeordneten.

Eine solche Verherrlichung sei für die Opfer, aber insbesondere für die Angehörigen der Opfer ein untragbarer Zustand. Der ideologische und tödliche Hass, der im RAF-Symbol zur Schau getragen wird, werde durch die Verwendung dieses Symbols vor allem durch die linke Szene wiederbelebt, was nicht toleriert werden sollte. (sto/mwo/hau/05.11.2020)

Quelle: https://www.bundestag.de/