AfD klagt erneut gegen Bundesamt für Verfassungsschutz/ Partei rügt interne Aufforderung an Mitarbeiter, AfD-Kontakte offen zu legen

Berlin – Nach der erfolgreichen Klage wegen der Bezeichnung als “Prüffall” zieht die AfD wieder in einem Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor Gericht. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Köln auf Anfrage des Tagesspiegels (Samstagsausgabe). Diesmal wendet sich die Partei gegen Bestrebungen des Verfassungsschutzes, AfD-Anhänger in den eigenen Reihen ausfindig zu machen. Im Januar hatte die Behörde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, Kontakte zur Partei intern offen zu legen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin soll es dem BfV nun untersagt werden, Amtsangehörige nach Mitgliedschaft in der Partei oder privaten Kontakten zu Mitgliedern zu befragen. Die AfD rüge eine Verletzung des Gleichheitsgebots sowie einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Der Eilantrag (Az.: 6 L 830/19) sei im April eingereicht worden, eine Entscheidung sei noch nicht absehbar, hieß es.

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Der Tagesspiegel