AfD scheitert mit ihrem Eilantrag gegen Äußerungen des OB der Stadt Frankfurt
Frankfurt am Main, 24.04.2017
In dem Mitte April erhobenen Eilrechtschutzverfahren begehrt die AfD eine Unterlassung bzw. Löschung dieser Äußerungen auf der offiziellen Website des Oberbürgermeisters.
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass ein Anordnungsgrund, also eine Eilbedürftigkeit für eine Entscheidung im vorläufigen Rechtschutzverfahren, nicht gegeben sei. Aufgrund der Absage der Veranstaltung am 23. März 2017 und der bislang verstrichenen Zeit läge im jetzigen Zeitpunkt der Entscheidung keine Dringlichkeit mehr für eine vorläufige Regelung vor. Die AfD habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihr durch die Äußerung des Oberbürgermeisters wesentliche Nachteile drohten, die nicht mehr im Rahmen eines Klageverfahrens beseitigt werden könnten.
Gegen die Entscheidung ist die Einlegung der Beschwerde an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich.
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