AfD-Überwachung: “Verwendung von ‘Prüffall’ – der Offenbarungseid der Mainstream-Medien”

 

Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht mehr öffentlich als “Prüffall” bezeichnen darf. “Der Bezeichnung kommt in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu”, begründet das Gericht. Das sei unzulässig. Im Vorfeld war bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Auftrag der AfD zum Schluss gekommen, der Begriff sei stigmatisierend.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, erklärt dazu:

“Ich halte diesen Streit um ein juristisch undefiniertes Wort für eine Farce. Hier geht es doch nur um die Stigmatisierung einer Partei, die fest mit beiden Beinen auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Es ist eine gezielte Diskreditierung, nichts anderes. Als Anwalt habe ich diese Strategie vor Gericht schon oft erlebt, um Zeugen unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Das ist offensichtlich auch die Strategie des politischen Gegners und zugleich der Mainstream-Medien. Die nehmen für sich in Anspruch, den Begriff ‘Prüffall’ weiter verwenden zu können. Nach geltendem Recht dürfen sie das wahrscheinlich sogar. Und leisten damit trotzdem den Offenbarungseid: Sie überführen sich selbst der Parteilichkeit und zeigen, dass sie an ausgewogenem und kritischen Journalismus überhaupt kein Interesse haben.”

AfD-Fraktion Brandenburg