#Affenexperiment: #VW wollte #Studie bei #Gerichtsverfahren #ausschließen #lassen!

 

Hamburg  – Der Autobauer Volkswagen versucht nach NDR-Informationen derzeit, Unterlagen zum umstrittenen Affenexperiment aus einem laufenden Gerichtsverfahren in den USA ausschließen zu lassen. Die Dokumente waren im Namen von VW-Kunden vorgelegt worden, die gegen das Unternehmen klagen. Volkswagen Amerika hat bei einem Gericht in Virginia mehrfach beantragt, die umstrittene Affenstudie nicht als Beweismittel zuzulassen. In dem Verfahren am Fairfax County General District Court im US-Bundesstaat Virginia klagen VW-Kunden im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gegen das Unternehmen. “Das einzige Ziel des Klägers ist es, eine scharfe und emotionale Reaktion der Jury hervorzurufen, in der Hoffnung, dass diese VW Amerika für etwas bestrafen, dass mit den Klägern gar nichts zu tun hatte”, heißt es in dem ersten Antrag des Unternehmens bei dem Gericht vom 13. Oktober 2017, der dem NDR vorliegt. Der Vertreter der Kläger, Michael Melkersen, widersprach. “Im aktuellen Fall bewegt sich VW in einem Schema von Unterschlagung und Geheimhaltung, die LRRI Studie ist ein weiterer Beweis für dieses Schema”, heißt es in der Erwiderung.

Die ersten beiden Anträge kamen nicht zur Entscheidung, über den dritten Antrag will das Gericht im Februar entscheiden. In dem jüngsten Antrag vom 26. Januar 2018 beantragt Volkswagen Amerika, das Gericht möge verhindern, dass der Kläger in dem Verfahren angebliche gesundheitliche Auswirkungen von Stickoxiden oder anderen Diesel-Abgasen, einschließlich der LRRI-Gesundheitsstudie, thematisieren könne.

Volkswagen war nach Informationen des NDR schon früh bemüht, juristisch nicht mit der Studie in Zusammenhang gebracht werden zu können. Dokumentiert ist das im Rahmen der Auftragsvergabe des umstrittenen Affentests an das amerikanische Lovelace- Forschungsinstitut Lovelace Biomedical (LRRI) in Albuquerque – im US-Bundesstaat New Mexico. In einer E-Mail aus dem Jahr 2013 schreibt der leitende VW-Werksarzt Michael Spallek, gleichzeitig Geschäftsführer der EUGT, an einen Manager des Konzerns: “Uns geht es darum den Text [zur Studienvergabe] rechtssicher so formuliert zu wissen, dass es sich nicht um eine von uns verantwortete Auftragsforschung handelt.” Die E-Mail erhielt auch VW-Cheflobbyist Thomas Steg in Kopie. Aus der Formulierung solle klar werde, schrieb Spallek weiter, dass “wir eine Zuwendung an LRRI zu einer sinnvollen und notwendigen wissenschaftlichen Studie geben, deren Durchführung und Ergebnisse allein in den Händen von LRRI liegt”. Steg wurde inzwischen von Volkswagen beurlaubt. Ein VW-Sprecher argumentiert in einer aktuellen Stellungnahme ähnlich: “Die Durchführung der Studie durch das US-Institut Lovelace Respiratory Research Institute (LRRI) und die Beauftragung der EUGT steht nach Ansicht von Volkswagen in keinem juristisch relevanten Zusammenhang mit dem genannten US-Verfahren.”