ALKOHOL-SKANDAL AM NORWEGISCHEN KÖNIGSHOF: Marius bleibt in Haft! Gericht kippt Freilassung wegen positiver Urinprobe – Rückfallgefahr zu hoch!
Oslo (Norwegen) – Was für ein Schock für die königliche Familie! Eigentlich sollte der 29-jährige Marius Borg Høiby, der Skandalsohn von Königin Mette-Marit, endlich seine elektronische Fußfessel loswerden und aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Doch daraus wird nichts. Das Berufungsgericht Borgarting hat die vorherige Entscheidung des Osloer Bezirksgerichts am Montag glatt gekippt und der Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Der Grund ist brisant: Alkohol in seiner Urinprobe! Høiby muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Seit Juli verbüßt er diese mit der elektronischen Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum. Die neue Entscheidung berichten die norwegische Nachrichtenagentur NTB und mehrere Medien vor Ort übereinstimmend. Zuvor hatte das Amtsgericht in erster Instanz beschlossen, die U-Haft nicht zu verlängern – die Høiby seit dem Sommer zu Hause absitzt. Die Anklage hatte jedoch Berufung eingelegt und damit nun Erfolg. Die Verlängerung soll vorerst bis zum 30. November gelten.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein echter Rückschlag für den 29-Jährigen und seine Verteidiger. Noch am Montag war man optimistisch gewesen. Marius Borg Høiby wurde im Juni in Oslo zu vier Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht. Er bestreitet die Vorwürfe der Vergewaltigung und Misshandlung und hat gegen diese Teile des Urteils Berufung eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft hat die Strafhöhe angefochten. Diese Teile des Urteils sind deshalb bisher nicht rechtskräftig. Der Berufungsprozess soll am 9. Februar 2027 beginnen. Seit Februar sitzt er bereits in U-Haft, die regelmäßig um jeweils vier Wochen verlängert wurde. Seit dem Sommer trägt er die Fußfessel auf Skaugum.
Das Berufungsgericht fürchtet vor allem einen Rückfall. Entscheidend ist nach Auffassung der Richter die Gefahr eines erneuten Drogen- beziehungsweise Alkoholrückfalls – obwohl ihm während der Untersuchungshaft jeglicher Rauschmittelkonsum streng untersagt war. In der Entscheidung heißt es klar: „Der entscheidende Punkt ist das Risiko, dass Høiby im Falle einer Freilassung rückfällig wird.“ Sollte das passieren, sieht das Gericht auch eine erhebliche Wiederholungsgefahr gegenüber der sogenannten „Frogner-Frau“ und anderen Personen. Warum das Gericht eine Wiederholungsgefahr jetzt doch bejaht? Einer der regelmäßigen, unangekündigten Tests auf Skaugum sei positiv auf Alkohol ausgefallen. Das Gericht hielt es für am wahrscheinlichsten, dass er am Vortag Alkohol getrunken hatte. Sein Verteidiger widersprach: „Er bestreitet, freiwillig Alkohol getrunken zu haben.“ Andere Verstöße seien laut Gericht nicht festgestellt worden. Marius soll weder Kontakt zu der Geschädigten aufgenommen noch das gegen ihn bestehende Kontaktverbot gebrochen haben.
Noch am Montag hatte das Osloer Bezirksgericht entschieden, dass Høiby unter Auflagen freigelassen werden könne. Vorgesehen waren eine Meldepflicht und Drogentests. Sein Verteidiger Daniel Storrvik erklärte anschließend, sein Mandant sei über die Entscheidung glücklich und erleichtert. Rechtskräftig war sie allerdings noch nicht. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein und verlangte, die Untersuchungshaft fortzusetzen. Damit hatte sie nun Erfolg. „Wir hätten uns ein anderes Ergebnis gewünscht, nehmen aber die Entscheidung des Berufungsgerichts zur Kenntnis“, teilten Marius’ Verteidiger mit. „Wir werden nun die Begründung des Gerichts gründlich prüfen und das weitere Vorgehen mit Høiby besprechen.“
Die ganze Angelegenheit belastet die königliche Familie schwer. Viel Kummer wegen Marius: König Haakon und Königin Mette-Marit müssen mit ansehen, wie ihr Sohn immer wieder in die Schlagzeilen gerät. Die elektronische Überwachung auf Skaugum sollte eigentlich ein Kompromiss sein, doch der positive Alkoholtest hat alles verändert. Experten und Beobachter sprechen von einem weiteren Tiefpunkt in dieser langjährigen Affäre rund um den Sohn der Königin.
Die Richter betonten in ihrer Begründung, dass selbst unter den strengen Bedingungen der Hausarrest-Haft mit Fußfessel der Verstoß gegen das Alkoholverbot besonders schwer wiege. Die Verbindung zwischen Rauschmittelkonsum und der Gefahr erneuter Straftaten sei zu eng, um ein Risiko einzugehen. Besonders die Sicherheit der sogenannten Frogner-Frau und weiterer Personen stand im Mittelpunkt der Abwägung. Kein weiterer Kontaktbruch wurde festgestellt, doch der Alkoholfund allein reichte aus, um die Freilassung zu stoppen.
Für Marius Borg Høiby bedeutet das weitere Wochen unter strenger Kontrolle. Die Untersuchungshaft mit Fußfessel auf dem königlichen Anwesen bleibt bestehen, während der große Berufungsprozess im Februar 2027 näher rückt. Ob er dann freikommt oder die Haftbedingungen weiter verschärft werden, hängt maßgeblich davon ab, wie die Gerichte die Rückfallgefahr einschätzen. Die Familie und die Verteidigung hoffen auf ein anderes Ergebnis, doch vorerst bleibt der Skandalsohn hinter den unsichtbaren Gittern der elektronischen Fessel.
Quellen:
- VG.no – Marius Borg Høiby løslates ikke: https://www.vg.no/nyheter/i/Ogw50q/marius-borg-hoeiby-loeslates-ikke
- Nettavisen – Høiby hat Antwort auf die Berufung erhalten: https://www.nettavisen.no/nyheter/marius-borg-hoiby-har-fatt-svar-pa-anken-om-loslatelse/s/80-95-219003
- BILD.de – Gericht entscheidet: Alkohol im Urin!: https://www.bild.de/unterhaltung/royals-adel/gericht-entscheidet-alkohol-im-urin-marius-kommt-doch-nicht-frei-6aeb469f99c6bf1f5f1aad52
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