Auch für den Richter aus Weimar werden vor dem Amtsgericht in Schwäbisch Gmünd am 1 Mai, Weise Rosen und Kerzen aufgestellt. Mit der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Amtsrichter wegen einer politisch missbilligten Entscheidung hat dieser Staat eine rote Linie überschritten. Art. 97 GG garantiert die richterliche Unabhängigkeit. Wenn diese Unabhängigkeit nichts mehr gilt, haben wir wieder eine politische Justiz.