Jobcenter muss einbehaltenes Arbeitslosengeld II nachzahlen
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 16.12.2016
– S 19 AS 3947/16 –
Ein Jobcenter muss die Zustimmung zu einer dreiwöchigen Urlaubsabwesenheit eines Langzeitarbeitslosen erteilen, soweit hierdurch die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Eine Sanktionierung unbotmäßigen Verhaltens des Arbeitslosen hat bei dieser Entscheidung zu unterbleiben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Weiterlesen:
www.kostenlose-urteile.de
[affilinet_performance_ad size=728×90]