Als Sachbearbeiter von der Rechtsabteilung der Rentenversicherungsanstalt in Berlin hat sich eine männliche Person am Montagnachmittag telefonisch bei einer 76-jährigen Frau telefonisch gemeldet und dieser mitgeteilt, dass gegen sie eine Rückforderung von 3.570 Euro bestehe. Diese Forderung sei durch einen richterlichen Beschluss bestätigt, weshalb nun eine Rentenpfändung anstehe. Um diese zu verhindern, soll sie die Mindestsumme von 2.056 Euro bezahlen. Nachdem der Anrufer noch die 76-Jährige über seine telefonische Erreichbarkeit und Sprechzeiten informiert hatte, beendete er das Gespräch. Bei einer Nachfrage der misstrauischen Frau bei der Rentenversicherungsanstalt wurde ihr Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Anruf um eine Betrugsmasche handelt.

