Aus Deutschland in die Obdachlosigkeit – Zehntausenden Flüchtlingen wird in Italien eine Unterkunft verwehrt!

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In kein anderes EU-Land hat Deutschland im vergangenen Jahr so viele Flüchtlinge zurückgeführt wie nach Italien. Doch dort landen viele von ihnen auf der Straße, ohne einen Anspruch auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung. Das ergaben Recherchen des ARD-Magazins MONITOR. Möglich macht das ein italienisches Gesetz: Schon wenn ein Asylbewerber eine Sammelunterkunft für kurze Zeit und ohne Angabe von Gründen verlässt, kann ihm das Recht auf Unterbringung entzogen werden.

Mindestens 40.000 Flüchtlinge haben deshalb allein in den Jahren 2016 und 2017 ihren Anspruch auf eine Unterkunft verloren. Dies ergibt sich aus Auskünften ca. der Hälfte aller italienischen Präfekturen gegenüber der italienischen Zeitschrift Altreconomia. Nach MONITOR-Recherchen in verschiedenen italienischen Städten dauert diese Praxis bis heute an und betrifft auch zahlreiche sog. “Dublin-Rückkehrer” aus Deutschland. Dies wird auch von Hilfsorganisationen wie “Ärzte ohne Grenzen/Italien” bestätigt. “Wir haben immer mehr Menschen, die nicht untergebracht sind, Menschen, die keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben oder die keinen Zugang zu elementaren Versorgungen haben”, sagt Marco Bertotto, der Sprecher der Organisation.

Die Verweigerung einer Unterkunft verstoße eindeutig gegen europäisches Recht, wonach Flüchtlingen mindestens Unterkunft, Verpflegung und eine medizinische Grundversorgung gewährt werden muss, sagt der Europarechtler Thomas Giegerich von der Universität des Saarlandes. Die Bundesregierung müsse die Rückführung von Flüchtlingen nach Italien daher sofort stoppen: “Wenn wir eine Gesetzeslage haben in Italien, die dazu führt, dass Hunderte oder Tausende Asylbewerber in die Obdachlosigkeit, ins menschenwürdewidrige Existieren geschickt werden, dann darf Deutschland solche Personen nicht mehr nach Italien rückführen, bis die Lage in Italien sich ändert”.

Im Bundesinnenministerium wird aktuell “keine Notwendigkeit gesehen, von der Entscheidungspraxis des BAMF abzuweichen”, heißt es auf MONITOR-Anfrage. Es gelte der “Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten der EU”. Das italienische Innenministerium habe in einem Schreiben vom 08. Januar 2019 versichert, “dass Unterbringungseinrichtungen unter Berücksichtigung der Bemühungen der italienischen Regierung, die Migrationsströme deutlich zu verringern, für die Unterbringung aller Personengruppen, die unter das Dublin-Verfahren fallen, geeignet sind.”

MONITOR, Das Erste, Donnerstag, 23.5.2019, 21.45 Uhr