BadBentheim: Bahnschild mit Betonpfeiler auf die Schienen gelegt NordWestBahn erheblich beschädigt!

BadBentheim

 

Am späten Sonntagnachmittag ist es im Cloppenburger Stadtgebiet zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gekommen. Die NordWestBahn (NWB) 82363 auf der Fahrt von Osnabrück nach Oldenburg überfuhr gegen 16:10 Uhr mehrere Gegenstände. Der aufmerksame Triebfahrzeugführer hatte zuvor einen aufgespannten Regenschirm auf den Gleisen erkannt und umgehend eine sogenannte Schnellbremsung eingeleitet. Das Tückische an dem Vorfall war die Tatsache, dass der Mitarbeiter der NWB zunächst nicht erkennen konnte, was sich unter dem Regenschirm verbarg. Mitarbeiter der NWB, DB AG, Landespolizei und Bundespolizei mussten mit großer Besorgnis zur Kenntnis nehmen, dass u.a. ein Bahnschild samt Betonpfeiler quer auf die Schienen gelegt worden war. Am Tatort unweit der Amselstraße war der mit ca. 200 Personen besetzte Zug mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h in die Hindernisse gefahren. Hinweise auf verletzte Personen liegen der Bundespolizei nicht vor. Die NWB wurde durch den Vorfall nicht unerheblich beschädigt, der Triebwagen wurde noch am Abend in die Werkstatt nach Osnabrück verbracht. Der beschädigte Zug konnte zuvor noch bis zum Bahnhof Cloppenburg fahren. Bei der ersten Durchsicht des Fahrzeuges der NWB konnten zudem noch Teile eines Fahrrades (Rahmen) unter dem Zug festgestellt werden. Der aufgelegte Betonpfeiler war etwa 3,5 m lang und 10 cm breit. Wegen des Vorfalls verspäteten sich -4- Züge um etwa 58 Minuten, -2- Züge fielen ganz aus. Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines “Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr” aufgenommen. Sachdienliche Hinweise an die Bundespolizei in Oldenburg unter 0441 – 218380.

Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim