Bamberg/München: Haftbefehl gegen 19-Jährigen wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften!

Polizei-Bayern
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Nach einer Durchsuchung in den frühen Morgenstunden des 29.01.2019 im Landkreis Schwandorf erging auf Antrag der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern am 30.01.2019 Untersuchungshaftbefehl gegen einen 19-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf, der über das Darknet in erheblichem Umfang kinderpornografische Videos verbreitet haben soll.

 

Bamberg/München. Nach umfangreichen Ermittlungen des Bayerischen Landeskriminalamts und der Zentralstelle Cybercrime Bayern geriet der Beschuldigte in den Verdacht, kinderpor-nografische Videoaufnahmen auf einer Plattform im sogenannten „Darknet“, einem nur mit spezieller Software zugänglichen Teil des Internets, gepostet zu haben. In den frühen Morgenstunden des 29.01.2019 wurde von Beamten der Zentralstelle Cyber-crime Bayern, des Bayerischen Landeskriminalamts und anderer Dienststellen das Wohnanwesen des Beschuldigten durchsucht. Dabei kamen zur Vermeidung eines Beweismittelverlusts auch Spezialkräfte zum Einsatz. Es wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, das nun ausgewertet wird.
Der Beschuldigte wurde am 30.01.2019 dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Bamberg vorgeführt, der antragsgemäß gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft anordnete.
Weitere Angaben zum Stand des Ermittlungsverfahrens, insbesondere zu Anzahl und Her-kunft der verbreiteten Videodateien, zur Einlassung des Beschuldigten, zu der Darknet-Plattform und zum Tatzeitraum können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht ge-macht werden.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentral-stelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zu-sammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle
tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des
Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von
Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet.
Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene
Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.