BAMF-Skandal: BAMF knickt nach Veröffentlichung über gefälschte Pässe ein!

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Wie bereits am 09.10.2016 berichtet hatte das Bundesamt für Migration (BAMF) zwar über 2200 gefälschte Pässe im ersten Halbjahr 2016 entdeckt hatte, aber die Urkundenfälschung nur der jeweils zuständigen Ausländerbehörde gemeldet hatte, anstatt bei der Polizei eine Strafanzeige zu stellen! Nun knickt das BAMF ein und will nicht mehr nach eigenem Ermessen über die Stellung einer Strafanzeige entscheiden! Zukünftig sollen alle Dokumentendelikte angezeigtn werden! Im Zeitalter des Terrors könnte man mit einem gefälschten Pass ein Konto eröffnen, um Terror-Organisationen zu unterstützen und die Erlangung eines unrechten Vorteils im Asylverfahren muss und soll auch verhindert werden, sagte der BDK!

Es kann nicht sein, dass das BAMF darüber entschieden hatte,  ob eine Strafanzeige ermessen ist oder nicht! Laut Asylverfahrensgesetz, darf ein Asylantrag abgelehnt werden, wenn der Antragsuchende im Asylverfahren Angaben über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese verweigert!

 

 

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