Bericht und Video von:
www.opposition24.de
Foto by: behoerdenstress.de: Gudrun Rödel (Betreuerin) und Ulvi Kulac
Kassel: Die Rechtsanwaltskanzlei Hanna Henning hat sich des Justizskandals Ulvi Kulac angenommen und auf einer Pressekonferenz deftige Ohrfeigen an die Bayernjustiz verteilt.
Besonders schlecht geschlafen haben dürfte der Sachverständige Prof Dr. K.. Eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung in Höhe von 600.000 Euro wurde ihm bereits durch die Kanzlei zugestellt. Mit seinem Gutachten habe er die Verurteilung ihres Mandanten wegen Mordes an Peggy K. quasi zementiert, so Hanna Henning. Die vorgelegten schriftlichen Gutachten und mündlichen Aussagen von K. genügten nicht den Mindestanforderungen, die laut BGH an solche Gutachten zu stellen seien. Bei drei von vier Sitzungen sei die erforderliche Tonband oder Videodokumentation nicht erfolgt. Sollte der Gutachter die Forderung nicht erfüllen, werden die Anwälte im Auftrag von Ulvi K. Klage einreichen. Die Kanzlei geht davon aus, dass alle Beweise so schlüssig sind, dass es zur Verurteilung von Kröber käme.
Auch gegen den aus dem Mollath-Verfahren bekannten Sachverständigen N. sollen Schadensersatzansprüche geprüft werden. Hinsichtlich des angeblichen Missbrauchs durch Ulvi K. an der kleinen Peggy und ihrer Tötung hatte er für das Verfahren ein widersprüchliches Gutachten erstellt und attestierte Schuldfähigkeit am Missbrauch, jedoch nicht für den Mord. Darauf gründet sich letztlich, warum Ulvi K. die Haftstrafe nicht antreten musste, sondern in den Massregelvollzug überstellt wurde und auch nach dem Freispruch vom Mordvorwurf vom Richter zunächst nicht daraus entlassen werden wollte.
An den Freistaat Bayern wurde der Schadensersatzanspruch von Ulvi K. wegen der Fehlverurteilung mit 750.000 Euro beziffert, für die Eltern, deren Existenz durch diesen Justizskandal vernichtet wurde, liegt die Forderung bei mindestens 1.000.000 Euro.
Foto by: behoerdenstress.de: Gudrun Rödel (Betreuerin) beim Interview
Auch die Hintergründe der Inszenierung sollen durch ein neues Verfahren aufgedeckt werden. Ulvis Betreuerin Gudrun Rödel wiederholte ihre Kritik am damaligen bayrischen Innenminister Günther Beckstein. Auf seinen Druck sei es zu der schnellen Verurteilung von Ulvi K. gekommen, damit man einen Täter präsentieren konnte. Ebenso könne man nachweisen, dass die Geständnisse unter Druck der Ermittler erwirkt wurden.
Rechtsanwalt Thomas Henning hob besonders hervor, dass, wie im Fall des Mordvorwurfs, es auch keinerlei Beweise für den behaupteten Missbrauch gäbe. Der Mandat soll vollständig rehabilitiert werden. Bei grober Fahrlässigkeit oder erwiesener Vorsätzlichkeit kann in solchen Fällen die Amtshaftung geltend gemacht werden. Eine weitere Blamage für den Ruf der Bayern-Justiz droht also, neben einem empfindlichen Loch in der Kasse.
Auch manche Medien spielten keine gute Rolle. Zwei Journalisten, die besonders negativ über den Fall berichteten, erschienen nicht zur Pressekonferenz, obwohl sie sich vorher angemeldet hatten. Fürchteten die Herren eventuell, auch eine Klage wegen Rufmord präsentiert zu bekommen? Erst kürzlich musste die BILD sich mit einer Unterlassungsaufforderung wegen falscher Berichterstattung über den Fall auseinandersetzen und die Darstellung korrigieren.
Wenn die Klagen zugelassen werden, ist wohl erneut ein langwieriges Verfahren zu erwarten, bei dem die Beklagten wohl nichts unversucht lassen, sich mit allen Mitteln aus der Affäre zu ziehen.
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