Beamte im Bundesverkehrsministerium erklären Bußgelder gegen Autohersteller je manipuliertem Fahrzeug für rechtlich zulässig!

Bußgelder

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Beamte des Bundesverkehrsministeriums haben Bußgelder gegen Autohersteller in Höhe von bis zu 5000 Euro je manipuliertem Fahrzeug für rechtlich zulässig erklärt, um illegale Abschalteinrichtungen zu sanktionieren. Das geht aus einem internen Vermerk vom vergangenen Juni hervor, der der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Donnerstag) vorliegt. Experten sehen darin die rechtliche Möglichkeit, Hersteller zu technischen Nachrüstungen zu bewegen. So wird in dem Vermerk sinngemäß argumentiert, dass eine Geldbuße je Fahrzeug zulässig sei, weil durch die Abschalteinrichtungen gegen die Genehmigungsvorschriften verstoßen wurde. Hintergrund ist, dass die Hersteller Autos nur dann anbieten dürfen, wenn sie eine so genannte Übereinstimmungsbescheinigung ausstellen. Diese gibt Auskunft über die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs und darf nicht von den Angaben abweichen, die bei der Typzulassung von der Genehmigungsbehörde abgenommen wurden. In dem Dokument des Ministeriums heißt es dazu: “Eine solche Abweichung kann bei der Verwendung einer nicht von der EG-Typgenehmigung erfassten Abschalteinrichtung, die sich als unzulässig erweist, vorliegen.” Handlungen, für die ein Bußgeld infrage kommt, bestehen laut Vermerk “im Feilbieten, Veräußern oder In-Verkehr-Bringen ohne gültige Übereinstimmungserklärung, was im Fall des Vorhandenseins einer Abschalteinrichtung erfüllt sein kann”. Die Bußgeldhöhe wird mit 2000 Euro und bei “gewerbsmäßigem Feilbieten” mit 5000 Euro je Fahrzeug angegeben. Der Umweltrechtsexperte Martin Führ von der Hochschule Darmstadt sieht darin einen Beleg, dass es rechtliche Möglichkeiten für das Vorgehen gegen die Hersteller gibt. “Diese Bußgelder können rechtlich einwandfrei je Fahrzeug verlangt werden, das manipuliert wurde, unabhängig von möglicherweise bereits erfolgten Software-Updates”, sagte Führ. Das von Bundesministern vielfach geäußerte Argument, dass man keine rechtlichen Möglichkeiten habe, technische Nachrüstungen durchzusetzen, sei damit hinfällig. Führ ist Rechtsprofessor an der Hochschule Darmstadt und wurde vom Deutschen Bundestag auch als Sachverständiger für den einstigen Abgas-Untersuchungsausschuss bestellt. Am Mittwoch hatte eine Sprecherin von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärt, dass man vorerst keine Bußgelder androhen wolle.

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